hier: Bericht der Verwaltung
Sachstand
Wie
bereits in vorherigen Mitteilungsvorlagen im Planungs- und
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamen erläutert hat die Bundesregierung
den Ländern mit dem am 01.02.2023 in Kraft getretenen
Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verbindliche Flächenziele vorgegeben,
die für den Ausbau der Windenergie an Land zur Verfügung zu stellen sind.
Nordrhein-Westfalen
ist hiernach verpflichtet bis zum Ende des Jahres 2027 1,1 % der Landesfläche
(37.524 ha) und bis zum Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche (61.402
ha). Die Landesregierung hat angekündigt die festgeschriebenen
Flächenbeitragswerte bereits im Jahr 2025 zu erreichen und verbindlich zu
sichern. Die Flächensicherung soll als Ziel der Raumordnung in NRW innerhalb
der Festsetzungen des Landesentwicklungsplans und im Detail über die
Regionalpläne der regionalen Planungsträger erfolgen.
Zunächst
wurde das Landesamt für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen (LANUV) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz
und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) damit beauftragt, eine
aktuelle Analyse der Flächenpotenziale zur Nutzung der Windenergie in
Nordrhein-Westfalen bezogen auf die einzelnen Planungsräume durchzuführen. Mit
Hilfe der Analyse sollen die bundespolitisch vorgegebenen Flächenbeitragswerte
für NRW durch Identifizierung der regionalen Flächenpotentiale in den einzelnen
Planungsregionen abgeleitet werden.
Methodik der Analyse
Zunächst
wurden die unterschiedlichen Flächenkategorien hinsichtlich ihrer möglichen
Eignung bzw. vorhandener Einschränkung bewertet und auf dieser Grundlage ein
Katalog von Ausschlusskriterien definiert. Entsprechend der vorgenommenen Bewertungen
wurden die Ausschlussflächen mittels landesweit einheitlicher Geodatensätze in
einem Geoinformationssystem verarbeitet. Zur Berücksichtigung technischer Restriktionen
aufgrund von Turbulenzen und Schräganströmungen im komplexen Gelände wurde im
Nachgang an die GIS-technische Flächenanalyse ein pauschaler, aber räumlich differenzierter
Abzugsfaktor angesetzt. Dieser
betrifft insbesondere Bereiche in den Mittelgebirgsregionen. Ein weiterer
Korrekturfaktor war die auf max. 15 % begrenzte Flächengröße in einer Gemeinde.
Ergebnisse
Entsprechen
der zuvor erläuterten Methodik wurden insgesamt 106.802 ha Flächenpotenzial zur
Windenergienutzung in NRW ermittelt. Das entspricht 3,1 Prozent der
Landesfläche Nordrhein-Westfalens. Der vom WindBG vorgegebene
Flächenbeitragswert von
1,8
Prozent der Landesfläche (61.402 ha) ist demnach für Nordrhein-Westfalen
grundsätzlich erreichbar. Wenn die Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) nicht
ausgeschlossen werden würden, würde sich das landesweite Potenzial um 19.447 ha
auf dann 126.249 ha (3,7 % der Landesfläche) erhöhen.
Die
Flächenzuordnung in den einzelnen Planungsregionen stellt sich wie folgt dar:
Planungs-region |
Gesamtflä-che Planungs-region |
Flächenpotenzial
Windenergie |
Anteil am
landesweiten Gesamtpotenzial |
Anteil an
Gesamtfläche Planungsregion |
Zusätzliche Potenziale in BSN |
Arnsberg |
619.056
ha |
29.266
ha |
27,40
% |
4,73
% |
3.366
ha |
Detmold |
652.004
ha |
23.152
ha |
21,68
% |
3,55
% |
4.260
ha |
Düsseldorf |
363.782
ha |
5.535
ha |
5,18
% |
1,52
% |
426
ha |
Köln |
736.253
ha |
27.540
ha |
25,79
% |
3,74
% |
5.121
ha |
Münster |
594.841
ha |
18.595
ha |
17,41
% |
3,13
% |
3.887
ha |
RVR |
443.710 ha |
2.714 ha |
2,54 % |
0,61 % |
2.386 ha |
Innerhalb
der Flächenanalyse sin bisher noch keinen Gemeindespezifischen Größenangaben
veröffentlicht worden. Der Kreis Unna ist kartographisch noch sehr unscharf mit
einem Potential von insgesamt 200 bis 1.000 ha angegeben. Damit gehört der
Kreis Unna zu den Landkreisen in NRW mit relativ geringem Flächenpotential.
Das
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
hat darüber hinaus noch eine umfassende FAQ-Sammlung zum Windenergieausbau in
NRW herausgegeben. Diese als auch die Flächenanalyse „Windenergie in NRW“ sind
der Mitteilungsvorlage beigefügt.