Betreff
Aktueller Sachstand des Ausbaus der Windenergie in Nordrhein-Westfalen und in der Stadt Kamen
hier: Bericht der Verwaltung
Vorlage
039/2023
Art
Mitteilungsvorlage

Sachstand

 

Wie bereits in vorherigen Mitteilungsvorlagen im Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamen erläutert hat die Bundesregierung den Ländern mit dem am 01.02.2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verbindliche Flächenziele vorgegeben, die für den Ausbau der Windenergie an Land zur Verfügung zu stellen sind.

Nordrhein-Westfalen ist hiernach verpflichtet bis zum Ende des Jahres 2027 1,1 % der Landesfläche (37.524 ha) und bis zum Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche (61.402 ha). Die Landesregierung hat angekündigt die festgeschriebenen Flächenbeitragswerte bereits im Jahr 2025 zu erreichen und verbindlich zu sichern. Die Flächensicherung soll als Ziel der Raumordnung in NRW innerhalb der Festsetzungen des Landesentwicklungsplans und im Detail über die Regionalpläne der regionalen Planungsträger erfolgen.

 

Zunächst wurde das Landesamt für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) damit beauftragt, eine aktuelle Analyse der Flächenpotenziale zur Nutzung der Windenergie in Nordrhein-Westfalen bezogen auf die einzelnen Planungsräume durchzuführen. Mit Hilfe der Analyse sollen die bundespolitisch vorgegebenen Flächenbeitragswerte für NRW durch Identifizierung der regionalen Flächenpotentiale in den einzelnen Planungsregionen abgeleitet werden.

 

 

Methodik der Analyse

 

Zunächst wurden die unterschiedlichen Flächenkategorien hinsichtlich ihrer möglichen Eignung bzw. vorhandener Einschränkung bewertet und auf dieser Grundlage ein Katalog von Ausschlusskriterien definiert. Entsprechend der vorgenommenen Bewertungen wurden die Ausschlussflächen mittels landesweit einheitlicher Geodatensätze in einem Geoinformationssystem verarbeitet. Zur Berücksichtigung technischer Restriktionen aufgrund von Turbulenzen und Schräganströmungen im komplexen Gelände wurde im Nachgang an die GIS-technische Flächenanalyse ein pauschaler, aber räumlich differenzierter Abzugsfaktor angesetzt. Dieser betrifft insbesondere Bereiche in den Mittelgebirgsregionen. Ein weiterer Korrekturfaktor war die auf max. 15 % begrenzte Flächengröße in einer Gemeinde.

 

 

Ergebnisse

 

Entsprechen der zuvor erläuterten Methodik wurden insgesamt 106.802 ha Flächenpotenzial zur Windenergienutzung in NRW ermittelt. Das entspricht 3,1 Prozent der Landesfläche Nordrhein-Westfalens. Der vom WindBG vorgegebene Flächenbeitragswert von

1,8 Prozent der Landesfläche (61.402 ha) ist demnach für Nordrhein-Westfalen grundsätzlich erreichbar. Wenn die Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) nicht ausgeschlossen werden würden, würde sich das landesweite Potenzial um 19.447 ha auf dann 126.249 ha (3,7 % der Landesfläche) erhöhen.

 

 

Die Flächenzuordnung in den einzelnen Planungsregionen stellt sich wie folgt dar:

 

Planungs-region

 

Gesamtflä-che

Planungs-region

 

Flächenpotenzial Windenergie

 

Anteil am landesweiten Gesamtpotenzial

 

Anteil an Gesamtfläche Planungsregion

 

Zusätzliche

Potenziale in BSN

 

Arnsberg

 

619.056 ha

 

29.266 ha

 

27,40 %

4,73 %

 

3.366 ha

 

Detmold

 

652.004 ha

 

23.152 ha

 

21,68 %

 

3,55 %

 

4.260 ha

 

Düsseldorf

 

363.782 ha

 

5.535 ha

 

5,18 %

 

1,52 %

426 ha

 

Köln

 

736.253 ha

 

27.540 ha

 

25,79 %

 

3,74 %

 

5.121 ha

 

Münster

 

594.841 ha

 

18.595 ha

 

17,41 %

 

3,13 %

 

3.887 ha

 

RVR

 

443.710 ha

 

2.714 ha

 

2,54 %

 

0,61 %

 

2.386 ha

 

 

 

Innerhalb der Flächenanalyse sin bisher noch keinen Gemeindespezifischen Größenangaben veröffentlicht worden. Der Kreis Unna ist kartographisch noch sehr unscharf mit einem Potential von insgesamt 200 bis 1.000 ha angegeben. Damit gehört der Kreis Unna zu den Landkreisen in NRW mit relativ geringem Flächenpotential.

 

Das Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus noch eine umfassende FAQ-Sammlung zum Windenergieausbau in NRW herausgegeben. Diese als auch die Flächenanalyse „Windenergie in NRW“ sind der Mitteilungsvorlage beigefügt.