Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen stimmt der
außerplanmäßigen Einrichtung einer 0,5 VZÄ Stelle für eine/r
Integrationsbeauftragte/r im Stellenplan 2023 zu.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
In der 6. Sitzung des Rates am
08.12.2022 hat die Fraktion „Die Linke“ beantragt, eine zusätzliche Stelle
eines / einer Integrationsbeauftragten im Stellenplan 2023 zu schaffen.
Die Verwaltung wurde sodann durch Ratsbeschluss beauftragt, eine umfassende Stellenbeschreibung für eine/n Integrationsbeauftragte/n vorzubereiten und den Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorzulegen.
In der 1. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 28.02.2023 stellte Frau Schulze das Stellenprofil
einer/eines Integrationsbeauftragten vor.
Die Stelle soll den kompletten
Aufgabenbereich für alle wesentlichen Problem- und Lebensbereiche der
Bevölkerungsgruppe von Migrantinnen und Migranten umfassen.
Das Aufgabenprofil umfasst
folgende Aufgaben:
-
Konzeption,
Organisation und Durchführung kommunaler Integrationsmaßnahmen
-
Umsetzung
Integrationskonzept
-
Evaluation
und Weiterentwicklung kommunaler Integrationsmaßnahmen
-
Koordination
in den Arbeitsgruppen der Handlungsfelder
-
Ansprechpartner
für Kamener Akteure, Institutionen und Vereine mit und ohne
Zuwanderungsgeschichte zum Thema Integration als Schnittstelle zur Verwaltung
-
Hilfestellung
für Bürger und Migranten
-
Öffentlichkeitsarbeit
für den Aufgabenbereich Integration
-
Sprechstunden
in Anlaufstellen anbieten, Kontaktpflege, persönliche Erreichbarkeit
-
Präventive
Begleitung für den zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt
-
Akquise und
Abrechnung von Drittmitteln für Projekte aus Landes-, Bundes- oder
EU-Förderung, ggf. Weiterleitung an freie Träger und fachliche Begleitung
-
Geschäftsführung
des Integrationsrats (diese Tätigkeit beinhaltet insbesondere die Unterstützung
des Engagements der gewählten Integrationsmitglieder)
-
Information
und Beratung von weiteren Gremien wie Rat und Fachausschüsse
-
Integration
als Querschnittsaufgabe der kommunalen Daseinsfürsorge: Aufgreifen von
Defiziten in der Versorgung mit Diensten und Einrichtungen der öffentlichen
Daseinsvorsorge; Vermittlung der Sachverhalte an die zuständigen Stellen;
Beratung und Unterstützung der zuständigen Stellen.
Die Stelle entspricht einer
Stellenwertigkeit nach TVöD SuE der Entgeltgruppe S 12.
Die Kosten einer 0,5 VZÄ in der
Entgeltgruppe S 12 TVöD betragen ca. 52.240 € im Jahr.
Es
ist avisiert, eine Besetzung zum 01.06.2023 vorzunehmen.
Gemäß
§ 8 der KomHVO hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen
der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten
Bediensteten auszuweisen. Der Stellenplan ist als Obergrenze einzuhalten;
Abweichungen sind nur zulässig, soweit sie auf Grund des Besoldungs- oder
Tarifrechtes zwingend erforderlich sind. Nachträgliche Änderungen des
Stellenplanes bedürfen eines Beschlusses des Rates.