Betreff
Außerplanmäßige Stelleneinrichtung für eine/n Integrationsbeauftragte/n im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
035/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt der außerplanmäßigen Einrichtung einer 0,5 VZÄ Stelle für eine/r Integrationsbeauftragte/r im Stellenplan 2023 zu.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

In der 6. Sitzung des Rates am 08.12.2022 hat die Fraktion „Die Linke“ beantragt, eine zusätzliche Stelle eines / einer Integrationsbeauftragten im Stellenplan 2023 zu schaffen.

Die Verwaltung wurde sodann durch Ratsbeschluss beauftragt, eine umfassende Stellenbeschreibung für eine/n Integrationsbeauftragte/n vorzubereiten und den Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorzulegen.

In der 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023 stellte Frau Schulze das Stellenprofil einer/eines Integrationsbeauftragten vor.

 

Die Stelle soll den kompletten Aufgabenbereich für alle wesentlichen Problem- und Lebensbereiche der Bevölkerungsgruppe von Migrantinnen und Migranten umfassen.

 

Das Aufgabenprofil umfasst folgende Aufgaben:

-       Konzeption, Organisation und Durchführung kommunaler Integrationsmaßnahmen

-       Umsetzung Integrationskonzept

-       Evaluation und Weiterentwicklung kommunaler Integrationsmaßnahmen

-       Koordination in den Arbeitsgruppen der Handlungsfelder

-       Ansprechpartner für Kamener Akteure, Institutionen und Vereine mit und ohne Zuwanderungsgeschichte zum Thema Integration als Schnittstelle zur Verwaltung

-       Hilfestellung für Bürger und Migranten

-       Öffentlichkeitsarbeit für den Aufgabenbereich Integration

-       Sprechstunden in Anlaufstellen anbieten, Kontaktpflege, persönliche Erreichbarkeit

-       Präventive Begleitung für den zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt

-       Akquise und Abrechnung von Drittmitteln für Projekte aus Landes-, Bundes- oder EU-Förderung, ggf. Weiterleitung an freie Träger und fachliche Begleitung

-       Geschäftsführung des Integrationsrats (diese Tätigkeit beinhaltet insbesondere die Unterstützung des Engagements der gewählten Integrationsmitglieder)

-       Information und Beratung von weiteren Gremien wie Rat und Fachausschüsse

-       Integration als Querschnittsaufgabe der kommunalen Daseinsfürsorge: Aufgreifen von Defiziten in der Versorgung mit Diensten und Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge; Vermittlung der Sachverhalte an die zuständigen Stellen; Beratung und Unterstützung der zuständigen Stellen.

Die Stelle entspricht einer Stellenwertigkeit nach TVöD SuE der Entgeltgruppe S 12.

 

Die Kosten einer 0,5 VZÄ in der Entgeltgruppe S 12 TVöD betragen ca. 52.240 € im Jahr.

Es ist avisiert, eine Besetzung zum 01.06.2023 vorzunehmen.

 

Gemäß § 8 der KomHVO hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Der Stellenplan ist als Obergrenze einzuhalten; Abweichungen sind nur zulässig, soweit sie auf Grund des Besoldungs- oder Tarifrechtes zwingend erforderlich sind. Nachträgliche Änderungen des Stellenplanes bedürfen eines Beschlusses des Rates.