Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im Produkt 54.01.01 – Bau und Unterhaltung von Verkehrsflächen
hier: Maßnahme 612 „Erschließung des Gewerbegebietes Dortmunder Allee (Bebauungsplan Nr. 8 Ka)“
Vorlage
034/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Im Produkt 54.01.01 – Bau von Verkehrsflächen – werden für die Erschließungsmaßnahme Gewerbegebiet Dortmunder Allee (Bebauungsplan Nr. 8 Ka), Buchungsstelle 54.01.01/0612.783100, Mittel in Höhe von 430.000 € € überplanmäßig investiv bereitgestellt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Baumaßnahme K40n des Kreises Unna soll Ende 2023 abgeschlossen werden. Der Kreisverkehr an der Dortmunder Allee mit der neuen Anbindung des Buschweges wurde bereits fertiggestellt. Nunmehr sind die Voraussetzungen für einen qualifizierten verkehrlicher Anschluss des Bebauungsplangebietes Nr. 8 Ka, Gewerbegebiet Dortmunder Allee, an das Straßenverkehrsnetznetz erfüllt. Eine Erschließung des Bereiches ist damit gewährleistet.

 

Konkrete Interessentenbekundungen für den Erwerb der gewerblichen Bauflächen liegen der Stadt Kamen bereits vor. Wesentliche Voraussetzung ist jedoch eine qualifizierte Erschließung der verfügbaren Gewerbeflächen im Bebauungsplangebiet Nr. 8 Ka „Gewerbegebiet Dortmunder Allee“ bis Ende 2023.

 

Im Haushaltsplan 2023 wurden zunächst nur Mittel für die Planung der Erschließungsanlagen in Höhe von 50.000 € berücksichtigt. Die Kalkulation der Baukosten für die Erschließung liegt aktuell bei rd. 480.000 €. Zur Umsetzung des Projektes in 2023 werden demnach zusätzliche Mittel im Rahmen einer überplanmäßigen Bereitstellung in Höhe von 430.000 € in 2023 benötigt.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Mehrausgabe bei Buchungsstelle 54.01.01/0612.783100

 

„BPlan 8 Ka – Gewerbegebiet Dortmunder Allee“ erfolgt durch eine Minderausgabe bei Buchungsstelle 21.01.04/0438.783100 „Gymnasium - energetische Maßnahmen einschl. Turnhalle Sporthalle“.

 

Die Entwicklung des Gewerbegebietes an der Dortmunder Allee und die Ansiedlung von Gewerbe kann zu einer Stärkung und weiteren Verstetigung der Wirtschaftskraft in Kamen wesentlich beitragen. Darüber hinaus wird damit eine Sicherung bestehender bzw. eine Schaffung neuer Arbeitsplätze zu erwarten sein.

 

Grundsätzlich liegt der kommunale Eigenanteil der Erschließungskosten bei 10 %. 90 % werden über Erschließungsbeiträge der Grundstückseigentümer / -erwerber abgedeckt.