hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen
beschließt den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines
Kommunalen Energiemanagements unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung
über die Kommunalrichtlinie.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Stadt Kamen hat mit dem Energiebericht 2006 bereits im Jahr 2007 mit der regelmäßigen Berichterstattung über die jährlichen Energieverbräuche und -kosten der städtischen Liegenschaften begonnen und um die damit verbundenen Treibhausgasemissionen ergänzt. Die Energieberichte liefern Grundlagen für Maßnahmen im Gebäudebereich.
Steigende Energiekosten erfordern jedoch nicht nur die jährliche Betrachtung des Gebäudeenergiebedarfes, sondern eine über die bisherigen Energieberichte hinausgehende systematische Erfassung und fortlaufende Kontrolle aller Energieverbräuche der kommunalen Liegenschaften mit hoher zeitlicher Auflösung, um Fehlfunktionen, Ineffizienzen und Einsparmöglichkeiten frühzeitig zu erkennen, Maßnahmen festzulegen und Prioritäten setzen zu können. Dafür ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements (KEM) erforderlich, dass durch die Einsparungen die Energieverbräuche und CO2-Emissionen sowie daraus resultierende Kosten dauerhaft senkt und dadurch den kommunalen Finanzhaushalt der Stadt Kamen entlasten kann.
Zwar entstehen für die Einführung des KEM personelle und finanzielle Aufwendungen, diese sind laut Praxisleitfaden „Klimaschutz in Kommunen“ des DIFU jedoch viel geringer als die damit verbundenen Einsparungen. Der Vorteil von KEM liegt darin, dass auf Grundlage eines flächendeckenden Energiecontrollings fortlaufend Betriebsoptimierungen im Bestand und Nutzersensibilisierung durchgeführt werden können. Diese Maßnahmen sind vor den Sanierungen die wirtschaftlichste und ermöglicht eine bessere Dimensionierung zukünftiger technischer Gebäudeausrüstung.
Mit jährlichen ca. 1,8 Mio. Euro Energie- und Wasserkosten (lt. Energiebericht 2020) bei den kommunalen Liegenschaften und dem aktuell hohen Energiepreisniveau eröffnet das systematische Kommunale Energiemanagement das Potential den Energieverbrauch und damit verbundene -kosten durch nicht- und geringinvestive Maßnahmen bei Abdeckung aller kommunaler Liegenschaften durch ein Energiemanagement voraussichtlich um 10% zu senken (ca. 180.000 Euro/a) (vgl. https://www.komems.de/download/180912_Leitfaden_KomEMS.pdf).
Die Implementierung eines Energiemanagements wird aktuell über die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.
Bezuschusst werden Ausgaben für:
- Software (zuwendungsfähige Ausgaben bis
maximal 20.000 Euro,
-
Messtechnik
(zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 50.000 Euro,
-
die
Durchführung von Gebäudebewertungen (zuwendungsfähige Ausgaben richten sich
nach der Bruttogeschossfläche),
-
Fachpersonal,
dass im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird, im Umfang von
mindestens einer 50 % Teilzeitstelle,
-
Dienstleister,
die beim Aufbau und Betrieb des EM unterstützen – bis maximal 45 Beratertage
für die Einführung eines EM und bis maximal 20 Beratertage sofern bereits ein
Klimaschutzteilkonzept „Klimaschutz in eigene Liegenschaften und Portfoliomanagement“
vorliegt,
-
die
Erstzertifizierung des EM nach einem anerkannten Zertifizierungssystem
- sowie Dienstreisen für
Weiterqualifizierungen an bis zu 15 Tagen.
Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
Voraussetzung für den Antrag ist der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums über den Aufbau und dauerhaften Betrieb eines Energiemanagements.
Der technische Annex zur Kommunalrichtlinie (Stand 18. Oktober 2022) stellt inhaltliche und technische Mindestanforderungen an die Implementierung eines Energiemanagements (Nummer 4.1.2 KRL). Dieses muss folgende Ergebnisse im Bewilligungszeitraum (36 Monate) erreichen:
·
Etablierung
organisatorischer Strukturen für das Energiemanagement (Ziele, Organisation,
Anforderungen und Regeln) beispielsweise im Rahmen einer Dienstanweisung
Energie
·
Monatliches
Energiecontrollingsystem für Strom, Wärme, Wasser mit liegenschaftsbezogenen
Monatsberichten für priorisierte Liegenschaften. Das Energiemanagement deckt
mindestens 30 % des Wärmeverbrauchs aller Liegenschaften ab.
·
Erarbeitung
und jährliche Aktualisierung eines Energieberichts, der die Ergebnisse der
Implementierung des Energiemanagements dokumentiert und alle für das
Energiemanagement relevanten Handlungsfelder, Prozesse, Verbrauchs- und Erzeugungsstellen
systematisch erfasst, Einsparpotenziale identifiziert und Handlungsempfehlungen
gibt
·
Beschluss
des jährlichen Energieberichts in den jeweiligen Entscheidungsgremien
Auch an die Energieberichte werden höhere Mindestanforderungen gestellt.
Ein konkreter Kostenrahmen des Vorhabens kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht gegeben werden, da nach dem erteilen Beschluss des Rates in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement noch festzulegen ist, wie viele und welche Gebäude im ersten Schritt in das Energiemanagement aufgenommen werden sollen und abzuschätzen ist, welche Messtechnik dafür benötigt wird.
Neben der technischen Ausstattung ist für ein qualifiziertes und zielorientiertes Energiemanagement zwingend die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Bereich des Gebäudemanagements, zunächst gekoppelt an den Förderantrag befristet auf 36 Monate, erforderlich.
Geplant ist nach Konkretisierung der Kosten den Förderantrag zeitnah zu stellen und entsprechende Mittel in den Haushalt für 2024 für Sach- und Personalkosten einzuplanen. Ziel ist es, nach der Bewilligung der Fördergelder eine entsprechende Personalstelle zeitnah auszuschreiben und nach der Einstellung des Fachpersonals mit der Implementierung des Energiemanagements in 2024 zu beginnen.