Betreff
Abberufung und Bestellung einer Schriftführerin
Vorlage
019/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Frau Martina Grothaus wird als Schriftführerin für den Gleichstellungsbeirat abberufen.

 

Der Gleichstellungsbeirat bestellt für die Dauer der laufenden Wahlperiode Frau Pia Kraka zur Schriftführerin.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von der/dem Bürgermeister/in und einer/einem vom Rat bestellten Schriftführer/in unterzeichnet. 

 

Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW finden die für den Rat geltenden Vorschriften auf das Verfahren in den Ausschüssen entsprechende Anwendung.

 

Die Bestellung zur/zum Schriftführer/in erfolgt auf Vorschlag der Bürgermeisterin.

Frau Martina Grothaus wurde durch den Gleichstellungsbeirat in der Sitzung vom 25.05.2022 zur Schriftführerin bestellt.

 

Frau Grothaus befindet sich auf Ihren Antrag hin seit dem 01.10.2022 in der Freistellungsphase ihrer Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell gem. § 65 LBG NRW und wird mit Ablauf des 30.09.2023 in den Ruhestand versetzt.

 

Daher wird vorgeschlagen, Frau Martina Grothaus als Schriftführerin abzuberufen und Frau Pia Kraka für die Dauer der laufenden Wahlperiode zur Schriftführerin zu bestellen.