Betreff
Kapitalerhöhung verbunden mit Änderung des Gesellschaftsvertrages der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH aufgrund Beitritt des Kreises Steinfurt
Vorlage
003/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH (kurz: TG ML/RL) wird hinsichtlich des Beitrittes des Kreises Steinfurt zugestimmt.

 

Die Änderung beinhaltet die Erhöhung des Stammkapitals und die Erhöhung der Anzahl der Gesellschafter mit der daraus resultierenden Änderung des Stimmrechtsverhältnisses.

 

  1. Die Geschäftsführung der TG ML/RL wird ermächtigt, alle zur Umsetzung des vorstehenden Beschlusses erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen vorzunehmen.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen. 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Kreis Steinfurt hat für eine Reihe von Buslinien im Stadtverkehr Steinfurt, im Ortsverkehr Wettringen und im Ortsverkehr Laer die Einnahmeverantwortung übernommen. Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftervertrages der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH (siehe Anlage 1) besteht damit ein Anspruch des Kreises Steinfurt auf Aufnahme in die Gesellschaft. Diese beantragt der Kreis Steinfurt nach Beschluss seines Kreistages vom 24.10.2022 rückwirkend zum 01.08.2022.

 

Ziel der TG ML/RL ist die Förderung der Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Tarifgemeinschaft kümmert sich um die Anwendung und Fortentwicklung eines Gemeinschaftstarifes für Gemeinschaftsverkehre in ihrem Tarifraum, und zwar im Sinne der Attraktivität und Leistungsfähigkeit des ÖPNVs. Durch die Zusammenarbeit in der TG ML/RL werden enge Tarifgrenzen überwunden, gleichzeitig ist sie der Dienstleister, um die komplexe Aufteilung der ÖPNV-Einnahmen zu bewältigen.

 

Mit Blick auf die positiven Auswirkungen auf Zielsetzung und Aufgaben der TG ML/RL hat die Gesellschafterversammlung am 23.09.2022 einstimmig beschlossen, die gesellschaftsrechtlichen Vorbereitungen zur Aufnahme des Kreises Steinfurt als Gesellschafter vorzunehmen. An der TG ML/RL sind 28 Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil in Höhe von jeweils 1.000,00 € vertreten (siehe Anlage 2). Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt aktuell insgesamt 28.000,00 €. Um den Kreis Steinfurt aufzunehmen, soll das Stammkapital um dessen Gesellschaftsanteil auf 29.000,00 € erhöht werden. Entsprechende Beurkundung beim Notar hat am 07.12.2022 stattgefunden und der Kreis Steinfurt hat sein Ansinnen mit Vorlage der Gremienbeschlüsse der Bezirksregierung Münster angezeigt.

 

Mit Schreiben vom 20.12.2022 informiert die Bezirksregierung Münster die unmittelbar, aber auch mittelbar bspw. über Verkehrsunternehmen an der Tarifgemeinschaft Münsterland Ruhr-Lippe beteiligten 43 Städte, Gemeinden und Kreisen, dass die Bezirksregierung Münster die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000 € verbunden mit einer Änderung der einzelnen Gesellschaftsanteile von 3,57 % auf 3,45 % nach § 108 Abs. 6 lit. b) GO NRW als wesentlich erachten.

 

Gemäß § 108 Abs. 6 lit. b) GO NRW dürfen Vertreter der Gemeinde in einer Gesellschaft, an der Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 25 vom Hundert beteiligt sind einem Beschluss der Gesellschaft zu einer wesentlichen Änderung des Gesellschaftszwecks oder sonstiger wesentlicher Änderungen des Gesellschaftsvertrages nur nach vorheriger Entscheidung des Rates zustimmen.

 

Dementsprechend legt die Verwaltung dem Rat die Entscheidungstatbestände zur Beschlussfassung vor.

 

Im Anschluss erfolgt die Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster) gem. § 115 Abs. 1 lit. b) GO NRW.

 

Die TG ML/RL ist eine mittelbare Beteiligung der Stadt Kamen über die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (kurz: VKU). Die Stadt Kamen ist mit 8,07 % an der VKU beteiligt. Die VKU hält momentan 3,57 % an der TG ML/RL. Durch die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der TG ML/RL ergibt sich für die VKU eine Beteiligungsquote von 3,45 %, wodurch für die Stadt Kamen die mittelbare Beteiligungsquote von 0,29 % auf 0,28 % sinkt.

 

Anlagen:

 

-       Kapitalerhöhungsbeschluss mit Satzungsänderung (Anlage 1)

-       Gesellschafterliste Stand September 2022 (Anlage 2)