Beschlussvorschlag:
- Der Änderung des
Gesellschaftsvertrages der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH
(kurz: TG ML/RL) wird hinsichtlich des Beitrittes des Kreises Steinfurt
zugestimmt.
Die Änderung beinhaltet die Erhöhung des Stammkapitals und die Erhöhung
der Anzahl der Gesellschafter mit der daraus resultierenden Änderung des
Stimmrechtsverhältnisses.
- Die Geschäftsführung der TG
ML/RL wird ermächtigt, alle zur Umsetzung des vorstehenden Beschlusses
erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen vorzunehmen.
- Die Bürgermeisterin wird
beauftragt, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Kreis Steinfurt hat für eine Reihe von
Buslinien im Stadtverkehr Steinfurt, im Ortsverkehr Wettringen und im
Ortsverkehr Laer die Einnahmeverantwortung übernommen. Nach § 4 Abs. 2
Satz 2 des Gesellschaftervertrages der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe
GmbH (siehe Anlage 1) besteht damit ein Anspruch des Kreises Steinfurt auf
Aufnahme in die Gesellschaft. Diese beantragt der Kreis Steinfurt nach
Beschluss seines Kreistages vom 24.10.2022 rückwirkend zum 01.08.2022.
Ziel der TG ML/RL ist die Förderung der
Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Tarifgemeinschaft
kümmert sich um die Anwendung und Fortentwicklung eines Gemeinschaftstarifes
für Gemeinschaftsverkehre in ihrem Tarifraum, und zwar im Sinne der
Attraktivität und Leistungsfähigkeit des ÖPNVs. Durch die Zusammenarbeit in der
TG ML/RL werden enge Tarifgrenzen überwunden, gleichzeitig ist sie der
Dienstleister, um die komplexe Aufteilung der ÖPNV-Einnahmen zu bewältigen.
Mit Blick auf die positiven Auswirkungen auf Zielsetzung
und Aufgaben der TG ML/RL hat die Gesellschafterversammlung am 23.09.2022
einstimmig beschlossen, die gesellschaftsrechtlichen Vorbereitungen zur
Aufnahme des Kreises Steinfurt als Gesellschafter vorzunehmen. An der TG ML/RL
sind 28 Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil in Höhe von jeweils
1.000,00 € vertreten (siehe Anlage 2). Das Stammkapital der Gesellschaft
beträgt aktuell insgesamt 28.000,00 €. Um den Kreis Steinfurt aufzunehmen, soll
das Stammkapital um dessen Gesellschaftsanteil auf 29.000,00 € erhöht werden.
Entsprechende Beurkundung beim Notar hat am 07.12.2022 stattgefunden und der
Kreis Steinfurt hat sein Ansinnen mit Vorlage der Gremienbeschlüsse der
Bezirksregierung Münster angezeigt.
Mit Schreiben vom 20.12.2022 informiert die Bezirksregierung Münster die
unmittelbar, aber auch mittelbar bspw. über Verkehrsunternehmen an der
Tarifgemeinschaft Münsterland Ruhr-Lippe beteiligten 43 Städte, Gemeinden und
Kreisen, dass die Bezirksregierung Münster die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000
€ verbunden mit einer Änderung der einzelnen Gesellschaftsanteile von 3,57 %
auf 3,45 % nach § 108 Abs. 6 lit. b) GO NRW als wesentlich erachten.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit. b) GO NRW dürfen Vertreter der Gemeinde in einer
Gesellschaft, an der Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände unmittelbar
oder mittelbar mit mehr als 25 vom Hundert beteiligt sind einem Beschluss der
Gesellschaft zu einer wesentlichen Änderung des Gesellschaftszwecks oder
sonstiger wesentlicher Änderungen des Gesellschaftsvertrages nur nach
vorheriger Entscheidung des Rates zustimmen.
Dementsprechend legt die Verwaltung dem Rat die Entscheidungstatbestände
zur Beschlussfassung vor.
Im Anschluss erfolgt die Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
(Bezirksregierung Münster) gem. § 115 Abs. 1 lit. b) GO NRW.
Die TG ML/RL ist eine mittelbare Beteiligung der Stadt Kamen über die
Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (kurz: VKU). Die Stadt Kamen ist mit 8,07 %
an der VKU beteiligt. Die VKU hält momentan 3,57 % an der TG ML/RL. Durch die
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der TG ML/RL ergibt sich für die VKU eine
Beteiligungsquote von 3,45 %, wodurch für die Stadt Kamen die mittelbare
Beteiligungsquote von 0,29 % auf 0,28 % sinkt.
Anlagen:
-
Kapitalerhöhungsbeschluss mit Satzungsänderung
(Anlage 1)
-
Gesellschafterliste Stand September 2022 (Anlage 2)