Beschlussvorschlag:
- Die Schiedsamtsbezirke im Stadtgebiet
Kamen werden neu geordnet und von bisher 6 auf 4 Schiedsamtsbezirke
reduziert:
·
der
bisherige Bezirk 6 und Teile des Bezirks 2 werden zusammengefasst zu einem
gemeinsamen Bezirk 1 (Heeren-Werve, Rottum und Derne).
·
der
bisherige Bezirk 3 und Teile der Bezirke 1 und 2 werden zusammengefasst zu
einem gemeinsamen Bezirk 2 (Kamen-Mitte, östlicher Bereich und Teile von
Kamen-Süd).
·
der
bisherige Bezirk 4 und Teile des Bezirks 1 werden zusammengefasst zu einem
gemeinsamen Bezirk 3 (Kamen-Mitte, westlicher Bereich und Südkamen).
·
der
bisherige Bezirk 5 wird ohne Veränderung umbenannt in Bezirk 4 (Methler).
- Für die Schiedspersonen gilt folgende
Vertretungsregelung:
·
Bezirk 1
vertritt Bezirk 2
·
Bezirk 2
vertritt Bezirk 1
·
Bezirk 3
vertritt Bezirk 4
·
Bezirk 4
vertritt Bezirk 3
- Die Umstrukturierung erfolgt mit dem
Ablaufen der Amtszeit der Schiedspersonen Baumann und Stoverock zum
31.12.2022.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 1 Abs. 2
Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW) kann das Gemeindegebiet in mehrere
Schiedsamtsbezirke geteilt werden. Für jeden Schiedsamtsbezirk ist eine
Schiedsperson zu bestellen. Die Grenzen eines Schiedsamtsbezirks können auch
während der Amtszeit einer Schiedsperson geändert werden. Bei Wegfall eines
Bezirks sollte die Änderung zum Ende der laufenden Amtszeit der betroffenen
Schiedsperson vorgenommen werden.
Herr Werner Krüger,
der Schiedsmann für den Bezirk 2 war, hatte bereits sein Amt zum 31.12.2020
niedergelegt. Eine Nachfolge war bislang noch nicht gefunden.
Die Amtszeit der
Schiedsperson für den Bezirk 1, Herr Heinrich Baumann, endet zum 31.12.2022. Er
wird sich nicht mehr zur Wiederwahl stellen.
Somit sind die
Bezirke 1 und 2 neu zu besetzen bzw. können neu aufgeteilt werden.
Aufgrund einer
Empfehlung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS NRW)
sollten die Schiedsamtsbezirke eine Größe von bis zu 15.000 Einwohnern nicht
überschreiten.
Aktuell ist die
Aufteilung der Einwohnerzahl auf die Schiedsamtsbezirke wie folgt (Stand
02/2022):
Bezirk 1 |
Kamen-Süd und Südkamen |
5.797 |
Bezirk 2 |
Kamen-Mitte östlicher
Bereich, Rottum, Derne |
6.750 |
Bezirk 3 |
Kamen-Mitte nördlicher
Bereich, Innenstadt |
6.083 |
Bezirk 4 |
Kamen-Mitte, westlicher
Bereich |
6.199 |
Bezirk 5 |
Methler |
10.969 |
Bezirk 6 |
Heeren-Werve |
7.999 |
Bei Neuaufteilung
würde sich folgende Verteilung der Einwohnerzahl ergeben:
Bezirk 1 |
Heeren-Werve, Rottum, Derne |
8.238 |
Bezirk 2 |
Kamen-Mitte östlicher
Bereich, Kamen-Süd |
12.460 |
Bezirk 3 |
Kamen-Mitte westlicher
Bereich, Südkamen |
12.130 |
Bezirk 4 |
Methler |
10.969 |
Eine graphische
Darstellung der Neuaufteilung ist als Anlage 1 beigefügt.
Durch den Wegfall
von zwei Schiedsamtsbezirken wird weiterhin ein bürgernahes Angebot für
Streitschlichtungen gewährleistet sein, zumal die Zuschnitte für die einzelnen
Bezirke sich stark an den Stadtteilen orientieren und die Schiedspersonen in
ihren jeweiligen Bezirken für die Bürger gut zu erreichen sind.
Für jeden
Schiedsamtsbezirk entstehen für die Stadt jährliche Ausgaben in Höhe von rd.
950,00 Euro, die oben vorgestellte Reduzierung auf 4 Schiedsamtsbezirke würde
demnach zu einer Einsparung von rd.1.900 Euro pro Jahr führen.
Der Direktor des
Amtsgerichtes Kamen als Dienstvorgesetzter der Schiedspersonen und der Bund
Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – Bezirksvereinigung Dortmund –
wurden zur vorgesehenen Neuordnung der Schiedsamtsbezirke beteiligt.
Anlage