Betreff
Neuordnung der Schiedsamtsbezirke im Stadtgebiet Kamen
Vorlage
142/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Schiedsamtsbezirke im Stadtgebiet Kamen werden neu geordnet und von bisher 6 auf 4 Schiedsamtsbezirke reduziert:

·         der bisherige Bezirk 6 und Teile des Bezirks 2 werden zusammengefasst zu einem gemeinsamen Bezirk 1 (Heeren-Werve, Rottum und Derne).

·         der bisherige Bezirk 3 und Teile der Bezirke 1 und 2 werden zusammengefasst zu einem gemeinsamen Bezirk 2 (Kamen-Mitte, östlicher Bereich und Teile von Kamen-Süd).

·         der bisherige Bezirk 4 und Teile des Bezirks 1 werden zusammengefasst zu einem gemeinsamen Bezirk 3 (Kamen-Mitte, westlicher Bereich und Südkamen).

·         der bisherige Bezirk 5 wird ohne Veränderung umbenannt in Bezirk 4 (Methler).

 

  1. Für die Schiedspersonen gilt folgende Vertretungsregelung:

·         Bezirk 1 vertritt Bezirk 2

·         Bezirk 2 vertritt Bezirk 1

·         Bezirk 3 vertritt Bezirk 4

·         Bezirk 4 vertritt Bezirk 3

 

  1. Die Umstrukturierung erfolgt mit dem Ablaufen der Amtszeit der Schiedspersonen Baumann und Stoverock zum 31.12.2022.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW) kann das Gemeindegebiet in mehrere Schiedsamtsbezirke geteilt werden. Für jeden Schiedsamtsbezirk ist eine Schiedsperson zu bestellen. Die Grenzen eines Schiedsamtsbezirks können auch während der Amtszeit einer Schiedsperson geändert werden. Bei Wegfall eines Bezirks sollte die Änderung zum Ende der laufenden Amtszeit der betroffenen Schiedsperson vorgenommen werden.

 

Herr Werner Krüger, der Schiedsmann für den Bezirk 2 war, hatte bereits sein Amt zum 31.12.2020 niedergelegt. Eine Nachfolge war bislang noch nicht gefunden.

 

Die Amtszeit der Schiedsperson für den Bezirk 1, Herr Heinrich Baumann, endet zum 31.12.2022. Er wird sich nicht mehr zur Wiederwahl stellen.

 

Somit sind die Bezirke 1 und 2 neu zu besetzen bzw. können neu aufgeteilt werden.

 

Aufgrund einer Empfehlung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS NRW) sollten die Schiedsamtsbezirke eine Größe von bis zu 15.000 Einwohnern nicht überschreiten.

 

Aktuell ist die Aufteilung der Einwohnerzahl auf die Schiedsamtsbezirke wie folgt (Stand 02/2022):

Bezirk 1

Kamen-Süd und Südkamen

5.797

Bezirk 2

Kamen-Mitte östlicher Bereich, Rottum, Derne

6.750

Bezirk 3

Kamen-Mitte nördlicher Bereich, Innenstadt

6.083

Bezirk 4

Kamen-Mitte, westlicher Bereich

6.199

Bezirk 5

Methler

10.969

Bezirk 6

Heeren-Werve

7.999

 

Bei Neuaufteilung würde sich folgende Verteilung der Einwohnerzahl ergeben:

 

Bezirk 1

Heeren-Werve, Rottum, Derne

8.238

Bezirk 2

Kamen-Mitte östlicher Bereich, Kamen-Süd

12.460

Bezirk 3

Kamen-Mitte westlicher Bereich, Südkamen

12.130

Bezirk 4

Methler

10.969

 

Eine graphische Darstellung der Neuaufteilung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Durch den Wegfall von zwei Schiedsamtsbezirken wird weiterhin ein bürgernahes Angebot für Streitschlichtungen gewährleistet sein, zumal die Zuschnitte für die einzelnen Bezirke sich stark an den Stadtteilen orientieren und die Schiedspersonen in ihren jeweiligen Bezirken für die Bürger gut zu erreichen sind.

 

Für jeden Schiedsamtsbezirk entstehen für die Stadt jährliche Ausgaben in Höhe von rd. 950,00 Euro, die oben vorgestellte Reduzierung auf 4 Schiedsamtsbezirke würde demnach zu einer Einsparung von rd.1.900 Euro pro Jahr führen.

 

Der Direktor des Amtsgerichtes Kamen als Dienstvorgesetzter der Schiedspersonen und der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – Bezirksvereinigung Dortmund – wurden zur vorgesehenen Neuordnung der Schiedsamtsbezirke beteiligt.

 

 

Anlage