Betreff
Haushaltssatzung für das Jahr 2023
Vorlage
141/2022
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der
Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen wurde in der Sitzung des
Rates am 10.11.2022 eingebracht und gem. § 80 Abs. 3 Satz 1 GO NRW unverzüglich
bekannt gemacht. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen, die
innerhalb der Auslegungsfrist erhoben wurden, liegen nicht vor.
Gemäß §
80 Abs. 4 Satz 1 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in
öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.