Betreff
Haushaltssatzung für das Jahr 2023
Vorlage
141/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 10.11.2022 eingebracht und gem. § 80 Abs. 3 Satz 1 GO NRW unverzüglich bekannt gemacht. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen, die innerhalb der Auslegungsfrist erhoben wurden, liegen nicht vor.

 

Gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.