Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
140/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt jede freiwerdende Stelle vor einer evtl. Wiederbesetzung auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Dabei muss beurteilt werden, ob die Aufgaben der betreffenden freiwerdenden Stelle durch organisatorische Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden können, bzw. ob eine Besetzung der Stelle mit einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe in Betracht kommt.

 

2.    Dem vorgelegten Stellenplan 2023 wird zugestimmt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Stellenplan bildet die Grundlage für die Personalwirtschaft der Kommune. Mit der Ressource „Personal“ wird ein nicht unerheblicher Teil der Haushaltsmittel gebunden, so dass der Stellen­plan in den Haushaltsplanberatungen naturgemäß eine zentrale Position einnimmt. Insbesondere unter dem Aspekt mögliche Einsparpotentiale aufzuzeigen erhält der Stellenplan besondere Aufmerksamkeit. Gleichzeitig muss aber berücksichtigt werden, dass die Personalausgaben im Rahmen des Dienstleistungsanspruchs der Verwaltung eine unerlässliche Voraussetzung für das Funktionieren der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger darstellen.

 

Seit 2013 werden im Stellenplan ausschließlich vollzeitverrechnete Stellen ausgewiesen. Die Vollzeitäquivalente der Erwerbstätigkeit entsprechen der Zahl der auf Normalarbeitszeit umge­rechneten Beschäftigungsverhältnisse. Sie ergeben sich, indem das Arbeitsvolumen durch die Stundenzahl dividiert wird, die normalerweise im Durchschnitt je Vollarbeitsplatz geleistet wird. Die Vollzeitäquivalente werden je Beschäftigtengruppe getrennt ermittelt und dann zusammen­gefasst und bieten im Gegensatz zur Planstellengrundlage den Vorteil der besseren Vergleich­barkeit.

 

 

Vollzeitverrechnete Stellen im Vergleich zum Vorjahr:

 

 

2022

2023

Beamte

138,901

140,280

tariflich Beschäftigte

334,712

347,943

Gesamt

473,613

488,223

 

Die geplanten Personalaufwendungen im Ergebnisplan 2023 betragen insgesamt ca. 33,04 Mio. Euro. Damit steigt der Ansatz in 2023 um ca. 2,18 Mio. Euro gegenüber dem Ansatz in 2022 (ca. 30,86 Mio. Euro).

 

Differenzierte Erläuterungen zum Stellenplan sowie zu organisatorischen Entwicklungen sind im Vorbericht zum Arbeitsverteilungsplan enthalten. Erläuterungen zu den Personalaufwendungen enthält der Band 1 des Haushaltsplanes 2023 im Vorbericht zum Produkthaushalt und in den Erläuterungen der Fachbereiche zu den Produkten (hier: 11.08.01).

 

Der Personalrat wurde im Rahmen des LPVG angehört, die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen des LGG beteiligt.