Betreff
Einrichtung eines weiteren Familienzentrums nach § 43 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Vorlage
135/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Ausgangslage

Mit den Rundschreiben Nr. 6/2022 und 10/2022 hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die hiesigen Jugendämter darüber informiert, dass die Landesregierung zum Kinder­gartenjahr 2022/2023 weitere 150 Kontingente für den weiteren Ausbau neuer Familienzen­tren zur Verfügung stellt.

 

Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln. Ihr Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe insbe­sondere benachteiligter Familien zu fördern, Bildungschancen zu eröffnen und damit einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit zu leisten. Familienzentren sollen Kindern und Fami­lien niedrigschwellige Unterstützung im Alltag bieten und in der Lebenswelt von Eltern veran­kert sein, um eine dezentrale und wohnortnahe Versorgung zu ermöglichen.

Familienzentren arbeiten präventiv und sind Teil des kommunalen Präventionskonzepts.

 

Das Land NRW empfiehlt, Familienzentren prioritär in benachteiligten Gebieten aufzubauen. Bei einer Bedarfsdeckung in den entsprechenden Gebieten wird den örtlichen Jugendämtern auch die Möglichkeit eröffnet, Familienzentren in anderen Stadtteilen zu etablieren.

 

Die Verteilung der Kontingente für neue Familienzentren erfolgt seit dem Kindergartenjahr 2018/19 nach einem Index, der demographische und soziale Bedarfslagen berücksichtigt. Dem Jugendamtsbezirk der Stadt Kamen wurde zum Kindergartenjahr 2022/2023 ein weite­res Kontingent zur Einrichtung eines neuen Familienzentrums zugewiesen. Der Übertragung auf das Kindergartenjahr 2023/2024 wurde zugestimmt.

 

Die Einrichtung eines neuen Familienzentrums hat für die Stadt Kamen keine finanziellen Auswirkungen. Es handelt sich um eine reine Landesmittelförderung ohne kommunalen An­teil, die in voller Höhe an die Träger weitergegeben wird.

 

 

Interessenbekundungsverfahren

Alle Kamener Kindertageseinrichtungen, die noch nicht nach dem Gütesiegel „Familienzent­rum NRW“ zertifiziert sind oder sich im Verfahren der Erstzertifizierung befinden, haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ihr Interesse zu formulieren, die jeweilige Kindertageseinrichtung nach § 43 Abs. 2 KiBiz zum Familienzentrum auszu­bauen. Die Stadt Kamen initiiert das Interessenbekundungsverfahren und lädt alle interes­sierten Einrichtungen ein, ihre Interessenbekundungen bis zum 31.01.2023 bei dem öffentli­chen Träger der Jugendhilfe der Stadt Kamen einzureichen.

 

 

Auswahl auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung – Kriterien

Die Auswahl der Kindertageseinrichtung, welche im Kindergartenjahr 2023/24 zum Familien­zentrum ausgebaut werden soll, erfolgt nach § 43 Abs. 2 KiBiz auf der Grundlage der örtli­chen Jugendhilfeplanung. Als Entscheidungshilfe werden soziale und demographische Da­ten zu Grunde gelegt, die sich (im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, insb. Datenver­fügbarkeit) an der Arbeitshilfe „Kleinräumige Auswahlkriterien zur Förderung von Familien­zentren – Hinweise für Städte, Kreise und Gemeinden“ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (jetzt: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW -MKJFGFI NRW) mit Stand 2022 orientieren. Es werden die folgenden Kriterien berücksichtigt und mit Bezug auf die sich bewerbenden Ein­richtungen vergleichend ausgewertet.

 

Sozialraumbezogene Daten:

  • Einwohner/-innen
  • Altersstruktur der Einwohner/-innen
  • Geburtenentwicklung
  • Bedarfsgemeinschaften mit Bezug von Leistungen nach SGB II
  • HzE-Quote bei Kindern unter 6 Jahren
  • Versorgung mit Familienzentren im Sozialraum

 

Einrichtungsbezogene Daten:

  • Befreiung von Elternbeiträgen aufgrund geringen Einkommens
  • Durchschnittliches Elternbeitragsaufkommen pro Kind und Monat

 

Sozialraumbezogene Daten beziehen sich jeweils auf die Sozialräume Kamen-Mitte, Kamen-Methler, Kamen-Heeren-Werve und Kamen-Südkamen, einrichtungsbezogene Daten auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen.

 

Zeitplanung

Das Interessenbekundungsverfahren wird im Dezember 2022 initiiert und allen Kindertages­einrichtungen zugestellt. Interessierte Einrichtungen werden aufgefordert, ihre Interessenbe­kundungen bis zum 31.01.2023 beim Jugendamt der Stadt Kamen einzureichen. Anschlie­ßend erfolgt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die Auswertung der Interessenbe­kundungen unter Zuhilfenahme der oben genannten Kriterien. Der Beschluss über die Vergabe des Kontingents und damit den Standort des neuen Familienzentrums soll auf Vor­schlag des Jugendamtes im März 2023 erfolgen, sodass der notwendige Antrag beim Lan­desjugendamt Westfalen-Lippe rechtzeitig gestellt werden kann.