Ausgangslage
Mit den Rundschreiben Nr. 6/2022 und
10/2022 hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die hiesigen Jugendämter
darüber informiert, dass die Landesregierung zum Kindergartenjahr 2022/2023
weitere 150 Kontingente für den weiteren Ausbau neuer Familienzentren zur
Verfügung stellt.
Familienzentren sind
Kindertageseinrichtungen, die insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des
Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung
von Familien vorhalten oder vermitteln. Ihr Ziel ist es, die gesellschaftliche
Teilhabe insbesondere benachteiligter Familien zu fördern, Bildungschancen zu
eröffnen und damit einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit zu leisten.
Familienzentren sollen Kindern und Familien niedrigschwellige Unterstützung im
Alltag bieten und in der Lebenswelt von Eltern verankert sein, um eine
dezentrale und wohnortnahe Versorgung zu ermöglichen.
Familienzentren arbeiten präventiv und sind
Teil des kommunalen Präventionskonzepts.
Das Land NRW empfiehlt, Familienzentren
prioritär in benachteiligten Gebieten aufzubauen. Bei einer Bedarfsdeckung in
den entsprechenden Gebieten wird den örtlichen Jugendämtern auch die
Möglichkeit eröffnet, Familienzentren in anderen Stadtteilen zu etablieren.
Die Verteilung der Kontingente für neue
Familienzentren erfolgt seit dem Kindergartenjahr 2018/19 nach einem Index, der
demographische und soziale Bedarfslagen berücksichtigt. Dem Jugendamtsbezirk
der Stadt Kamen wurde zum Kindergartenjahr 2022/2023 ein weiteres Kontingent zur Einrichtung eines neuen
Familienzentrums zugewiesen. Der Übertragung auf das Kindergartenjahr 2023/2024
wurde zugestimmt.
Die Einrichtung eines neuen
Familienzentrums hat für die Stadt Kamen keine finanziellen Auswirkungen. Es
handelt sich um eine reine Landesmittelförderung ohne kommunalen Anteil, die
in voller Höhe an die Träger weitergegeben wird.
Interessenbekundungsverfahren
Alle Kamener Kindertageseinrichtungen, die
noch nicht nach dem Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ zertifiziert sind oder
sich im Verfahren der Erstzertifizierung befinden, haben die Möglichkeit, im
Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ihr Interesse zu formulieren, die
jeweilige Kindertageseinrichtung nach § 43 Abs. 2 KiBiz zum Familienzentrum
auszubauen. Die Stadt Kamen initiiert das Interessenbekundungsverfahren und
lädt alle interessierten Einrichtungen ein, ihre Interessenbekundungen bis zum
31.01.2023 bei dem öffentlichen
Träger der Jugendhilfe der Stadt Kamen einzureichen.
Auswahl auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung – Kriterien
Die Auswahl der Kindertageseinrichtung,
welche im Kindergartenjahr 2023/24 zum Familienzentrum ausgebaut werden soll,
erfolgt nach § 43 Abs. 2 KiBiz auf der Grundlage der örtlichen
Jugendhilfeplanung. Als Entscheidungshilfe werden soziale und demographische Daten
zu Grunde gelegt, die sich (im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, insb.
Datenverfügbarkeit) an der Arbeitshilfe „Kleinräumige Auswahlkriterien zur
Förderung von Familienzentren – Hinweise für Städte, Kreise und Gemeinden“ des
Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
(jetzt: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration NRW -MKJFGFI NRW) mit Stand 2022 orientieren. Es werden die folgenden
Kriterien berücksichtigt und mit Bezug auf die sich bewerbenden Einrichtungen
vergleichend ausgewertet.
Sozialraumbezogene Daten:
- Einwohner/-innen
- Altersstruktur
der Einwohner/-innen
- Geburtenentwicklung
- Bedarfsgemeinschaften
mit Bezug von Leistungen nach SGB II
- HzE-Quote bei
Kindern unter 6 Jahren
- Versorgung mit
Familienzentren im Sozialraum
Einrichtungsbezogene Daten:
- Befreiung von
Elternbeiträgen aufgrund geringen Einkommens
- Durchschnittliches
Elternbeitragsaufkommen pro Kind und Monat
Sozialraumbezogene Daten beziehen sich
jeweils auf die Sozialräume Kamen-Mitte, Kamen-Methler, Kamen-Heeren-Werve und
Kamen-Südkamen, einrichtungsbezogene Daten auf die einzelnen
Kindertageseinrichtungen.
Zeitplanung
Das Interessenbekundungsverfahren wird im
Dezember 2022 initiiert und allen Kindertageseinrichtungen zugestellt.
Interessierte Einrichtungen werden aufgefordert, ihre Interessenbekundungen
bis zum 31.01.2023 beim Jugendamt
der Stadt Kamen einzureichen. Anschließend erfolgt im Rahmen der örtlichen
Jugendhilfeplanung die Auswertung der Interessenbekundungen unter Zuhilfenahme
der oben genannten Kriterien. Der Beschluss über die Vergabe des Kontingents
und damit den Standort des neuen Familienzentrums soll auf Vorschlag des
Jugendamtes im März 2023 erfolgen,
sodass der notwendige Antrag beim Landesjugendamt Westfalen-Lippe rechtzeitig
gestellt werden kann.