Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie den Entwurf der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2022 - 2026.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der
Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2023 und der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2026 wurde nach den Vorschriften der §§ 14
ff. der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) aufgestellt.
Der Wirtschaftsplan besteht aus:
1.
Erfolgsplan
2.
Vermögensplan
3.
Stellenübersicht
Der
Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des
Wirtschaftsjahres 2023.
Im
Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in
welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der
Einnahmeseite werden die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen und zu
beschaffenden Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).
Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2023.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das
Wirtschaftsjahr 2023 schließt
im Erfolgsplan
mit
Erträgen in Höhe von 15.455.800,00
€
und
Aufwendungen in Höhe von 12.060.500,00
€
und
im Vermögensplan
mit
Einnahmen in Höhe von 14.748.000,00
€
und
Ausgaben in Höhe von 14.748.000,00
€
ab.
Für 2023
wird mit einem Jahresüberschuss von 3.395.300,00 € gerechnet (Planwert 2022:
4.012.800,00 €). Aufgrund der weiterhin konstant guten wirtschaftlichen
Entwicklung des Betriebes ist vorgesehen, die jährliche Gewinnausschüttung an
die Stadt Kamen in Höhe von 2,5 Mio. €
beizubehalten.
Gemäß § 4
der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat
der Stadt Kamen.
Gemäß §
18 EigVO NRW ist eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu erstellen.
Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des
Vermögensplans von 2022 bis 2026. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung ist
in den Wirtschaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein Investitionsprogramm
zugrunde zu legen.
Anlage:
- Wirtschaftsplan 2023