Betreff
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Kamen" für das Wirtschaftsjahr 2023 und die Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2026
Vorlage
133/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie den Entwurf der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2022 - 2026.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2023 und der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2026 wurde nach den Vorschriften der §§ 14 ff. der Eigenbe­triebsverordnung NRW (EigVO NRW) aufgestellt.

 

Der Wirtschaftsplan besteht aus:

 

1.    Erfolgsplan

2.    Vermögensplan

3.    Stellenübersicht

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjah­res 2023.

 

Im Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel nachge­wiesen (Mittelherkunft).

 

Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2023.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2023 schließt

 

            im Erfolgsplan

 

            mit Erträgen in Höhe von                                                    15.455.800,00 €

            und Aufwendungen in Höhe von                                        12.060.500,00 €

 

            und im Vermögensplan

 

            mit Einnahmen in Höhe von                                               14.748.000,00 €

            und Ausgaben in Höhe von                                                 14.748.000,00 €

 

ab.

 

Für 2023 wird mit einem Jahresüberschuss von 3.395.300,00 € gerechnet (Planwert 2022: 4.012.800,00 €). Aufgrund der weiterhin konstant guten wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes ist vorgesehen, die jährliche Gewinnausschüttung an die Stadt Kamen in Höhe von  2,5 Mio. € beizubehalten.

 

Gemäß § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.

 

Gemäß § 18 EigVO NRW ist eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplans von 2022 bis 2026. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Wirtschaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen.

 

 

Anlage:

 

-       Wirtschaftsplan 2023