Für die
Sportförderung der Stadt Kamen stehen im Produkthaushalt 2022 unter der
Buchungsstelle 42.02.01.531800 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 28.100,00
€ zur Verfügung.
Entsprechend der
durch Grundsatzbeschlüsse bzw. wiederkehrende Beschlüsse des Schul- und
Sportausschusses in der Vergangenheit aufgestellten Grundsätze der
Sportförderung wurden durch die Verwaltung im Jahr 2022 im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel folgende Zuschüsse an die Sportvereine, die
dem Sportverband Kamen e.V. angehören, gewährt:
Bezuschussung |
Grundlage |
Betrag
in € (2021) |
Jahreszuwendung an
den Sportverband Kamen e.V. |
Zuschuss zu den
Verwaltungskosten, Kosten der Stadtmeisterschaften und der Sportabzeichen der
Minis. |
2.000,00 (2.000,00) |
Förderung von Sportvereinen,
die eigene oder angemietete Sportanlagen nutzen |
1.
Zuschuss
zu den geleisteten und nachgewiesenen öffentlichen Abgaben für die
Sportanlage. 2.
Zuschuss
zu den Miet- und Pachtkosten für Sportanlagen in Höhe von 15 % der
nachgewiesenen Kosten (höchstens 375,00 €). 3.
Pauschaler
Zuschuss zur Unterhaltung von Sportfreianlagen, Kegelbahnen und Schießanlagen
in Höhe von 125,00 € für jede Sportanlagen-Einheit. Aufgrund der
bereitgestellten Haushaltsmittel wurde der ermittelte Förderbetrag mit dem
Faktor 0,83 (2021: 0,93) multipliziert. Die Mindestförderung beträgt 850,00
€. |
12.502,00 (13.079,00) |
Förderung des Breitensports
durch Gewährung von Übungsleiterzuschüssen an Sportvereine für die Betreuung
der 7- bis 14jährigen Kinder und Jugendlichen |
Übungsleiterbezuschussung
in Höhe von 5,94 € (2021: 6,47 €) pro Kind bzw. Jugendlichem anhand der
stichtagsgebundenen Vereinsmitglieder-Statistik (A-Statistik) 2022 des
Landessportbundes Nordrhein-Westfalen. Die Mindestanzahl beträgt 5 Kinder
bzw. Jugendliche. |
12.765,06 (13.017,64) |
Bezuschussung der
Teilnahme Kamener Sportvereine an deutsche Meisterschaften |
Für die Teilnahme
von Sportlerinnen und Sportlern an einer ausgeschriebenen Meisterschaft eines
Fachverbandes – ab deutsche Meisterschaft – wird den Vereinen ein Zuschuss in
Höhe von 50 % der anrechnungsfähigen Fahrtkosten gewährt. Vereine, die an
entsprechenden, jedoch nicht von einem Fachverband ausgeschriebenen
Meisterschaften teilnehmen (z.B. Deutsche Eichenkreuzmeisterschaften des
CVJM) erhalten einen Zuschuss in Höhe von 25 % der anrechnungsfähigen
Fahrtkosten. |
816,85 (159,18) |
Gewährung von
Zuwendungen beim Aufstieg von Mannschaften in nächsthöhere Klassen bzw. |
Beschluss des
Schul- und Sportausschusses vom 04.09.2001: Beim Aufstieg von
Senioren-Mannschaften in nächsthöhere Klassen bzw. Ligen werden den
Sportvereinen auf Antrag am sportlichen Erfolg orientierte Zuwendungen
gewährt. Eine Bezuschussung
bei einem Wiederaufstieg einer Mannschaft in eine Klasse oder Liga, in der
sich die Mannschaft schon einmal befand, wird innerhalb von 3 Jahren nur
einmal gewährt. |
0,00 (0,00) |
Ehrengaben/Kostenersatz |
|
0,00 (0,00) |
Summe |
|
28.083,91 (28.255,82) |
Eine Bezuschussung
investiver Maßnahmen der Vereine aus Mitteln der Sportpauschale ist in
Abstimmung mit dem Sportverband Kamen e.V. ab dem Jahr 2011 ausgesetzt
(HSK-Maßnahme Nr. 41).