Betreff
Gebührenkalkulation Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Kamen
Vorlage
124/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

In der Gebührenkalkulation 2023 wurde ein gebührenumlagefähiger Aufwand in Höhe von 710.808. € ermittelt. Es wurde die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2020 (rd. 7.386,58 €) eingestellt. Die verbleibende Überdeckung aus 2020 und 2021 soll nicht eingesetzt werden, da sich in 2022 ein deutlich höherer Aufwand im Bereich der Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude usw. ergeben hat, so dass es möglicherweise für 2022 zu einer Unterdeckung kommt, die durch die Überdeckung aus Vorjahren ausgeglichen werden könnte.

 

Mit den derzeit gültigen Gebührensätzen kann mit Gebühreneinnahmen in Höhe von rd. 710.621 € (Kostendeckungsgrad 100,0 %) gerechnet werden. Die Reduzierung der Aufwendungen im Vergleich mit dem Vorjahr ist hauptsächlich begründet in einer Reduzierung der kalkulatorischen Kosten. Die Sanierung der Wege wird fortgeführt. Ein Teil dieser Sanierung wird, wie auch Baum- und Grünpflege, aus dem Produkt „Öffentl. Grün“ finanziert.

 

Eine Veränderung der Gebührensätze ist für das Jahr 2023 nicht erforderlich.