Betreff
Siebte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Städte Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen
Vorlage
123/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte „Siebte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfskalkulation werden beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2023 leicht unterschreiten, so dass insgesamt eine Unterdeckung von rd. 90.000 € entstehen könnte. Eine Anpassung der Gebührensätze wird daher vorgeschlagen.

 

In das Ergebnis wurde die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2021 nicht eingesetzt, um einen möglichen Puffer für die kommenden Jahre zur Verfügung zu haben.

 

Bei den Personalkosten ist im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. Das ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass der Personalbedarf, durch die Besetzung eines weiteren Wagens deutlich gestiegen ist. Auch bei dem Vertrag mit den Maltesern sind die Kosten deutlich gestiegen. Diese Kosten finden sich in der Kalkulation unter dem Punkt „Sonstige Dienstleistungen“ wieder. Hierdurch erhöhen sich die Sach- und Dienstleistungskosten deutlich. Die kalkulatorischen Kosten steigen, da Rettungsdienstbekleidung neu beschafft werden musste. Es wurde ein Zinssatz von 3,25 % berücksichtigt.

 

Für die Vergütung für die Notärzte wurde die Vereinbarung des Kreises Unna mit dem Klinikum Westfalen neu abgeschlossen. Für 2023 wurde eine Teuerungsrate von 10 % berücksichtigt.

 

Im Übrigen wurden die normalen Teuerungsraten berücksichtigt.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 11.632.734 €. Bei aktuellen Tarifen würden 11.542.050 € im Jahr 2023 als Gebührenerlöse erwartet und der Gebührenbedarf würde um rd. 90.000 € unterschritten.

 

Um in etwa den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig:

 

 

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebührensatz

Gebührensatz

Abweichung

alt

neu

 

Einsatz

 

 

 

- Krankentransporteinsatz

251,00 €

218,00 €

-33,00 €

- Rettungseinsatz

918,00 €

914,00 €

-4,00 €

- Notarzteinsatz

586,00 €

591,00 €

5,00 €

außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km

10,00 €

11,00 €

1,00 €

- Notarzteinsatz pro gefahrene km

11,00 €

13,00 €

2,00 €

 

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden gleichermaßen informiert.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.

 

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfskalkulation

Satzungsentwurf