Betreff
Sechste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen
Vorlage
122/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgelegte "Sechste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen" und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung werden beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Jahr 2023 können die Abfallgebühren um rd. 3 % (Restmüll) gesenkt werden. Die Gebühren für den Bioabfall bleiben im Wesentlichen bestehen.

 

Aus der Betriebsabrechnung 2019 ist eine restliche Überdeckung von rd. 4.100 € auszugleichen. Die Überdeckungen aus der Betriebsabrechnungen 2020 und 2021 (teilweise) sollen gebüh­renmindernd eingesetzt werden. Die restliche Überdeckung aus 2021 soll nicht eingesetzt wer­den, um sie ggf. für 2024 gebührenmindert einsetzen zu können.

 

Insgesamt werden die Aufwendungen knapp. 5,6 Mio. € und die erwarteten Erlöse (Altpapier­verkauf, Verkauf Restmüllsäcke etc.) rd. 0,52 Mio. € betragen, so dass, einschließlich der o. g. Überdeckungen, knapp 5,0 Mio. € (davon für Bioabfall rd. 0,65 Mio. € und für Restmüll rd. 4,3 Mio. €) über die Gebühreneinnahme zu decken sind.

 

Die Aufwendungen „Erstattungen an Dritte aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ sinken leicht. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Kreiseinheitsgebühren deutlich niedriger ausfallen. Die Kosten für die Sammlung und den Transport der verschiedenen Müllfraktionen durch die AöR steigen.

 

Bei den Erträgen steigen die erwarteten Benutzungsgebühren aufgrund der deutlich steigenden Verkaufspreise für die Verwertung des Altpapiers.

 


Anlagen:

 

Gebührenkalkulation

Satzungsentwurf