Beschlussvorschlag:
1.
Die als Anlage vorgelegte „Fünfte Satzung zur Änderung
der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt
Kamen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenkalkulation
wird beschlossen.
2.
Die Straße „Kiebitzweg“ in Kamen-Methler wird in das
Straßenverzeichnis (Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren) Teil A, Straßen, bei denen neben den
Gehwegen auch die Fahrbahnen von den Anliegern zu reinigen sind, eingefügt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
1.
Die Aufwendungen steigen deutlich. Das liegt
insbesondere an den deutlich höheren kalkulatorischen Kosten. Es muss eine
Kehrmaschine als Ersatz neu beschafft werden und die Unterhaltung der Fahrzeuge
wird deutlich teurer.
Hinzu kommt, dass keine Überdeckungen aus Vorjahren zur
Verfügung stehen. Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2020 ergab für das
Produkt 54.04.01 „Straßenreinigung und Winterdienst“ eine Unterdeckung in Höhe
von 16.033 € und für das Jahr 2021 74.791,63 €. Die Unterdeckung aus dem Jahr
2020 und nur ein kleiner Teil aus dem Jahr 2021 wurden in die Kalkulation 2023 eingestellt,
um die Gebühren in diesem Jahr nicht noch weiter zu erhöhen. Unter günstigen
Umständen kann die verbleibende Unterdeckung aus 2021 bei der
Gebührenkalkulation für das 2024 zu einer Verstetigung führen. Der Gesetzgeber
sieht gerade aus diesem Grund die Verteilmöglichkeit der Über- und
Unterdeckungen auf mehrere Jahre vor.
Nach Abzug des Gemeindeanteils und der Hinzurechnung
der Unterdeckungen aus Vorjahren ergibt sich für das kommende Jahr ein
Gebührenbedarf in Höhe von rund 713.817 €, der mit den bisherigen
Gebührensätzen nicht gedeckt werden kann. Es entstünde eine Unterdeckung und
für 2023 ist daher eine Gebührenerhöhung notwendig.
Reinigungsklasse |
2022 |
2023 |
Erhöhung |
Fußgängergeschäftsstraßen |
4,63 € |
5,28 € |
14,03% |
Anliegerstraßen |
3,41 € |
3,89 € |
14,07% |
Straßen, die
dem innerörtl. Verkehr dienen |
3,18 € |
3,63 € |
14,15% |
Straßen, die
dem überörtl. Verkehr dienen |
2,67 € |
3,05 € |
14,23% |
Mit den neuen Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen in Höhe von
rund 713.817 €. Der Deckungsgrad liegt bei 99,90 %.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.
2. Die Straße im Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me „Wohnbebauung südlich Dorf Methler“ wurde vom Rat der Stadt Kamen im 1. Halbjahr 2021 mit Kiebitzweg benannt. Derzeit erfolgt die Errichtung der Wohngebäude. Es handelt sich um eine reine Anliegerstraße und die Reinigung und der Winterdienst der Straße soll auf die Anliegern übertragen werden.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung
2023
Satzungsentwurf