Betreff
Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Kamen
Vorlage
121/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Die als Anlage vorgelegte „Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenkalkulation wird beschlossen.

2.      Die Straße „Kiebitzweg“ in Kamen-Methler wird in das Straßenverzeichnis (Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren) Teil A, Straßen, bei denen neben den Gehwegen auch die Fahrbahnen von den Anliegern zu reinigen sind, eingefügt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

1.    Die Aufwendungen steigen deutlich. Das liegt insbesondere an den deutlich höheren kalkulatorischen Kosten. Es muss eine Kehrmaschine als Ersatz neu beschafft werden und die Unterhaltung der Fahrzeuge wird deutlich teurer.

 

Hinzu kommt, dass keine Überdeckungen aus Vorjahren zur Verfügung stehen. Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2020 ergab für das Produkt 54.04.01 „Straßenreinigung und Winterdienst“ eine Unterdeckung in Höhe von 16.033 € und für das Jahr 2021 74.791,63 €. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2020 und nur ein kleiner Teil aus dem Jahr 2021 wurden in die Kalkulation 2023 eingestellt, um die Gebühren in diesem Jahr nicht noch weiter zu erhöhen. Unter günstigen Umständen kann die verbleibende Unterdeckung aus 2021 bei der Gebührenkalkulation für das 2024 zu einer Verstetigung führen. Der Gesetzgeber sieht gerade aus diesem Grund die Verteilmöglichkeit der Über- und Unterdeckungen auf mehrere Jahre vor.

 

Nach Abzug des Gemeindeanteils und der Hinzurechnung der Unterdeckungen aus Vorjahren ergibt sich für das kommende Jahr ein Gebührenbedarf in Höhe von rund 713.817 €, der mit den bisherigen Gebührensätzen nicht gedeckt werden kann. Es entstünde eine Unterdeckung und für 2023 ist daher eine Gebührenerhöhung notwendig.

 

 

 

 

 

Reinigungsklasse

2022

2023

Erhöhung

Fußgängergeschäftsstraßen
(Reinigungsklasse 1)

4,63 €

5,28 €

14,03%

Anliegerstraßen
(Reinigungsklasse 2)

3,41 €

3,89 €

14,07%

Straßen, die dem innerörtl. Verkehr dienen
(Reinigungsklasse 3)

3,18 €

3,63 €

14,15%

Straßen, die dem überörtl. Verkehr dienen
(Reinigungsklasse 4)

2,67 €

3,05 €

14,23%

 

 

Mit den neuen Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 713.817 €. Der Deckungsgrad liegt bei 99,90 %.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.

 

 

2.    Die Straße im Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me „Wohnbebauung südlich Dorf Methler“ wurde vom Rat der Stadt Kamen im 1. Halbjahr 2021 mit Kiebitzweg benannt. Derzeit erfolgt die Errichtung der Wohngebäude. Es handelt sich um eine reine Anliegerstraße und die Reinigung und der Winterdienst der Straße soll auf die Anliegern übertragen werden.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung 2023

Satzungsentwurf