Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Benehmensherstellung gem. § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2023
hier: Benehmensherstellung gem. § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2023
Vorlage
114/2022
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende,
entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Der Rat der Stadt
Kamen nimmt die Stellungnahme zur Benehmensherstellung zum Kreishaushalt für
das Jahr 2023 zur Kenntnis und befürwortet diese.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zur Begründung wird auf die vorgelegte Dringlichkeitsentscheidung
099/2022 verwiesen.