Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Benehmensherstellung gem. § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2023
Vorlage
114/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsent­scheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Der Rat der Stadt Kamen nimmt die Stellungnahme zur Benehmensherstellung zum Kreishaus­halt für das Jahr 2023 zur Kenntnis und befürwortet diese.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Begründung wird auf die vorgelegte Dringlichkeitsentscheidung 099/2022 verwiesen.