Betreff
Beschluss über den Beteiligungsbericht 2021
Vorlage
108/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt den Beteiligungsbericht 2021 in der vorgelegten Form.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Wirkung vom 01.01.2019 wurde die Gemeindeordnung durch das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz angepasst. Mit dem neu eingefügten § 116a GO NRW besteht seitdem die Möglichkeit, von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit zu werden.

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in der Sitzung am 23.06.2022 die größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses sowie eines Gesamtlageberichtes nach zuvor genannter Norm und auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bekannten Zahlen aus den Haushalts-/Wirtschaftsjahren 2020 und 2021 bejaht, weil die Voraussetzungen den Berechnungen nach erfüllt waren und folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Stadt Kamen stimmt zu, die Möglichkeit der größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116a GO NRW zu nutzen.“

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 23.06.2022 (BV 072/2022) liegen also die Voraussetzungen zur Befreiung für die Aufstellung des Gesamtabschlusses auch für das Haushalts-/ Wirtschaftsjahr 2021 vor. Die Entscheidung des Rates wurde der Kommunalaufsicht entsprechend § 116a Abs. 2 Satz 3 GO NRW mit der Anzeige zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 vorgelegt.

 

In der Folge ist gemäß § 116a Abs. 3 GO NRW ein Beteiligungsbericht (Anlage) zu erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen (§ 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW). Einen solchen Beteiligungsbericht legt die Verwaltung dem Rat der Stadt Kamen nunmehr zur Beschlussfassung vor.

 

Anlage:

1 Beteiligungsbericht 2021