Beschlussvorschlag:
Herr Ralf Tost wird mit Ablauf des 30.11.2022 als
Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen abberufen.
Herr Christian Völkel wird mit Wirkung vom 01.12.2022 zum Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen bestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit Ablauf des
30.11.2022 wird der bisherige Betriebsleiter der Stadtentwässerung Kamen, Herr
Ralf Tost, aus dem aktiven Dienst der Stadt Kamen ausscheiden und in Pension gehen.
Herr Tost wird daher mit Ablauf des 30.11.2022 als Betriebsleiter abberufen.
Die Aufgaben des Betriebsleiters wird mit Wirkung vom 01.12.2022 Herr
Christian Völkel wahrnehmen.
Gemäß
§ 4 Buchstabe a) Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NRW) i.V.m. § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Kamen für den
Betrieb Stadtentwässerung Kamen (Betriebssatzung) entscheidet der Rat der
Gemeinden über die Bestellung und Abberufung der Betriebsleitung.
Grundsätzlich
berät der Betriebsausschuss nach § 5 Abs. 4 EigVO NRW i.V.m. § 4 Abs. 3 der
Betriebssatzung die Beschlüsse des Rates vor. Da die nächste Sitzung des
Betriebsausschusses erst am 23.11.2022 stattfindet muss die Entscheidung über
die Abberufung und Bestellung direkt dem Rat vorgelegt werden.