Betreff
Abberufung und Bestellung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Vorlage
107/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Herr Ralf Tost wird mit Ablauf des 30.11.2022 als Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtent­wässerung Kamen abberufen.

 

Herr Christian Völkel wird mit Wirkung vom 01.12.2022 zum Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen bestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Ablauf des 30.11.2022 wird der bisherige Betriebsleiter der Stadtentwässerung Kamen, Herr Ralf Tost, aus dem aktiven Dienst der Stadt Kamen ausscheiden und in Pension gehen. Herr Tost wird daher mit Ablauf des 30.11.2022 als Betriebsleiter abberufen.

Die Aufgaben des Betriebsleiters wird mit Wirkung vom 01.12.2022 Herr Christian Völkel wahrnehmen.

 

Gemäß § 4 Buchstabe a) Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Kamen für den Betrieb Stadtentwässerung Kamen (Betriebssatzung) entscheidet der Rat der Gemeinden über die Bestellung und Abberufung der Betriebsleitung.

 

Grundsätzlich berät der Betriebsausschuss nach § 5 Abs. 4 EigVO NRW i.V.m. § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung die Beschlüsse des Rates vor. Da die nächste Sitzung des Betriebsaus­schus­ses erst am 23.11.2022 stattfindet muss die Entscheidung über die Abberufung und Bestellung direkt dem Rat vorgelegt werden.