Betreff
Neufassung der öff.-rechtlichen Vereinbarungen über die Bestellung einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit
Vorlage
104/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt dem Abschluss der Neufassung der öff.-rechtl. Vereinbarung über die Bestellung einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten auf Kreisebene zu

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Intensivierung interkommunaler Zusammenarbeit haben der Kreis Unna und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden

 

·         Bönen

·         Fröndenberg/Ruhr

·         Holzwickede

·         Kamen

·         Selm

·         Unna

·         Werne

 

bereits Anfang 2013 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines*einer gemeinsamen Datenschutzbeauftragten geschlossen.

Es wurde seinerzeit vereinbart, dass die Kreisstadt Unna aufgrund der dort bereits vorhandenen fachlichen Kompetenz die Aufgabenträgerschaft übernimmt.

 

Vor dem Hintergrund einer sich in den Folgejahren abzeichnenden notwendigen Ausweitung der personellen Ressourcen und einer damit einhergehenden Änderung des Abrechnungsverfahrens wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in 2019 neu gefasst.

 

Anfang 2021 wurde die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Absprache mit dem Kreis Unna durch eine weitere öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Kreisstadt Unna und der Stadt Lünen ergänzt, um auf diesem Wege der Stadt Lünen eine zeitnahe Teilnahme an der auf Kreisebene erfolgreich laufenden interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Datenschutzes zu ermöglichen.

Die ergänzende Vereinbarung beinhaltet eine Regelung, wonach diese wieder aufgelöst wird, sobald der Stadt Lünen die Aufnahme in die Vereinbarung auf Kreisebene ermöglicht werden kann.

 

Die mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand hat Auswirkungen auf die beiden bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen in der Form, dass die von der Kreisstadt Unna erbrachte Dienstleistung zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein wird.

Diesem Umstand ist durch eine entsprechende Anpassung der Regelungen zur Kostenerstattung Rechnung zu tragen, so dass folglich eine Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf Kreisebene abzuschließen ist.

In diesem Zuge kann auch die Aufnahme der Stadt Lünen erfolgen, so dass die ergänzende Vereinbarung zwischen der Kreisstadt Unna und der Stadt Lünen aufgelöst wird.

 

Die der Kreisstadt Unna entstehenden Personalaufwendungen werden durch alle Vertragspartner anteilig erstattet. Die Gesamtaufwendungen werden auf Grundlage des KGSt-Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ berechnet. Der Aufwand wird nach der Anzahl der vollzeitverrechneten Planstellen des jeweils aktuellen Stellenplans des Kreises und der teilnehmenden Städte und Gemeinden verteilt.

 

Auf Grundlage des aktuellen KGSt-Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes 2021/2022“ und der vollzeitverrechneten Planstellen bei den Vertragspartnern für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich folgende Kostenverteilung:

 

 

Personalkosten Datenschutzbeauftragte*r

Personalaufwand gesamt (gem. KGSt-Berechnung – inkl. 19 % MwSt.)

346.436 €

anteilige Kostenerstattung

VZÄ Stellenplan

Anteil VZÄ

Kostenanteil

Kreis Unna

(inkl. Suchthilfe GmbH)

1.089,03

26,66 %

92.372 €

Jobcenter Kreis Unna

224,00

5,48 %

19.000 €

Gemeinde Bönen

103,71

2,54 %

8.797 €

Stadt Fröndenberg/Ruhr

108,98

2,67 %

9.244 €

Gemeinde Holzwickede

132,49

3,24 %

11.238 €

Stadt Kamen

(inkl. VHS-Zweckverband)

460,43

11,27 %

39.054 €

Stadt Lünen

881,19

21,57 %

74.743 €

Stadt Selm

158,97

3,89 %

13.484 €

Kreisstadt Unna

(inkl. SBU)

671,40

16,44 %

56.949 €

Stadt Werne

254,12

6,22 %

21.555 €

gesamt

4.084,32

100,00 %

346.436 €

 

 

Der bisherige Kostenanteil der Stadt Kamen belief sich auf 34.041,70 Euro. Durch die Erhöhung des Stellenumfangs von 2 auf 2,5 Stellen sowie der neuen Umsatzbesteuerung erhöht sich der Kostenanteil für die Stadt Kamen (inkl. VHS-Zweckverband) ab 01.01.2023 gegenüber der bisherigen Vereinbarung nach der o. g. Personalkostenverteilung um 5.012,30 Euro auf 39.054,00 Euro.

 

Die erforderlichen Mittel werden auf der Buchungsstelle 11.08.01.529100 bereitgestellt.