Betreff
Neufassung der öff.-rechtlichen Vereinbarungen über die Bestellung einer/eines gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit
Vorlage
103/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt dem Abschluss der Neufassung der öff.-rechtl. Vereinbarung über die Bestellung einer/eines gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten auf Kreisebene zu

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Intensivierung interkommunaler Zusammenarbeit haben der Kreis Unna und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden

 

·         Bergkamen

·         Bönen

·         Holzwickede

·         Kamen

·         Lünen

·         Selm

·         Unna

·         Werne

 

mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 11.12.2019 die Bestellung eines/einer gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten (neue Funktionsbezeichnung: Informationssicherheitsbeauftragte*r) beschlossen.

 

Es wurde vereinbart, dass die Kreisstadt Unna aufgrund der Größe der Verwaltung und der fachlichen Nähe zum Aufgabenbereich „Datenschutz“ – der gemeinsame Datenschutzbeauftragte ist ebenfalls bei der Kreisstadt Unna verortet – die Aufgabenträgerschaft übernimmt.

 

In der Folgezeit haben die Stadt Fröndenberg/Ruhr und mittlerweile auch die Stadt Schwerte ihren Beitritt zu dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erklärt, so dass zukünftig alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden dieser Vereinbarung angehören werden.

 

Die mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand hat darüber hinaus Auswirkungen auf die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der Form, dass die von der Kreisstadt Unna erbrachte Dienstleistung zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein wird. Diesem Umstand ist durch eine entsprechende Anpassung der Regelungen zur Kostenerstattung Rechnung zu tragen, so dass folglich eine Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung abzuschließen ist.

 

Die der Kreisstadt Unna entstehenden Personalaufwendungen werden durch alle Vertragspartner anteilig erstattet. Die Gesamtaufwendungen werden auf Grundlage des KGSt-Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ berechnet. Der Aufwand wird nach der Anzahl der vollzeitverrechneten Planstellen des jeweils aktuellen Stellenplans des Kreises und der teilnehmenden Städte und Gemeinden verteilt.

 

Auf Grundlage des aktuellen KGSt-Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes 2021/2022“ und der vollzeitverrechneten Planstellen bei den Vertragspartnern für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich folgende Kostenverteilung:

Personalkosten Informationssicherheitsbeauftragte*r

Personalaufwand gesamt (gem. KGSt-Berechnung – inkl. 19 % MwSt.)

150.345 €

anteilige Kostenerstattung

VZÄ Stellenplan

Anteil VZÄ

Kostenanteil

Kreis Unna (ohne Jobcenter)

1.073,36

23,47 %

35.293 €

Stadt Bergkamen

404,17

8,84 %

13.289 €

Gemeinde Bönen

103,71

2,27 %

3.410 €

Stadt Fröndenberg/Ruhr

108,98

2,38 %

3.583 €

Gemeinde Holzwickede

132,49

2,90 %

4.356 €

Stadt Kamen

460,43

10,07 %

15.139 €

Stadt Lünen

881,19

19,27 %

28.974 €

Stadt Schwerte

480,60

10,51 %

15.802 €

Stadt Selm

158,97

3,48 %

5.227 €

Kreisstadt Unna

514,40

11,25 %

16.914 €

Stadt Werne

254,12

5,56 %

8.356 €

gesamt

4.572,42

100,00 %

150.345 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der bisherige Kostenanteil der Stadt Kamen belief sich auf 14.353,09 Euro. Durch die neue Umsatzbesteuerung erhöht sich der Kostenanteil für die Stadt Kamen ab 01.01.2023 gegenüber der bisherigen Vereinbarung  nach der o. s. Personalkostenverteilung um 785,91 Euro auf 15.139,00 Euro.

 

Die erforderlichen Mittel werden auf der Buchungsstelle 11.08.01.529100 bereitgestellt.