Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Kamen stimmt dem Abschluss der Neufassung der öff.-rechtl. Vereinbarung über
die Bestellung einer/eines gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten auf
Kreisebene zu
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zur Intensivierung interkommunaler Zusammenarbeit
haben der Kreis Unna und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
·
Bergkamen
·
Bönen
·
Holzwickede
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Kamen
·
Lünen
·
Selm
·
Unna
·
Werne
mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom
11.12.2019 die Bestellung eines/einer gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten
(neue Funktionsbezeichnung: Informationssicherheitsbeauftragte*r) beschlossen.
Es wurde vereinbart, dass die Kreisstadt Unna aufgrund
der Größe der Verwaltung und der fachlichen Nähe zum Aufgabenbereich
„Datenschutz“ – der gemeinsame Datenschutzbeauftragte ist ebenfalls bei der
Kreisstadt Unna verortet – die Aufgabenträgerschaft übernimmt.
In der Folgezeit haben die Stadt Fröndenberg/Ruhr
und mittlerweile auch die Stadt Schwerte ihren Beitritt zu dieser
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erklärt, so dass zukünftig alle
kreisangehörigen Städte und Gemeinden dieser Vereinbarung angehören werden.
Die mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft
tretende Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand hat darüber hinaus
Auswirkungen auf die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der Form, dass die
von der Kreisstadt Unna erbrachte Dienstleistung zukünftig
umsatzsteuerpflichtig sein wird. Diesem Umstand ist durch eine entsprechende
Anpassung der Regelungen zur Kostenerstattung Rechnung zu tragen, so dass
folglich eine Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung abzuschließen
ist.
Die der Kreisstadt Unna entstehenden Personalaufwendungen
werden durch alle Vertragspartner anteilig erstattet. Die Gesamtaufwendungen
werden auf Grundlage des KGSt-Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ berechnet.
Der Aufwand wird nach der Anzahl der vollzeitverrechneten Planstellen des
jeweils aktuellen Stellenplans des Kreises und der teilnehmenden Städte und
Gemeinden verteilt.
Auf Grundlage des aktuellen KGSt-Berichts „Kosten
eines Arbeitsplatzes 2021/2022“ und der vollzeitverrechneten Planstellen bei
den Vertragspartnern für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich folgende
Kostenverteilung:
Personalkosten
Informationssicherheitsbeauftragte*r |
|||
Personalaufwand gesamt (gem. KGSt-Berechnung – inkl. 19 % MwSt.) |
150.345 € |
||
anteilige
Kostenerstattung |
VZÄ Stellenplan |
Anteil VZÄ |
Kostenanteil |
Kreis Unna
(ohne Jobcenter) |
1.073,36 |
23,47 % |
35.293 € |
Stadt
Bergkamen |
404,17 |
8,84 % |
13.289 € |
Gemeinde
Bönen |
103,71 |
2,27 % |
3.410 € |
Stadt
Fröndenberg/Ruhr |
108,98 |
2,38 % |
3.583 € |
Gemeinde
Holzwickede |
132,49 |
2,90 % |
4.356 € |
Stadt Kamen |
460,43 |
10,07 % |
15.139 € |
Stadt
Lünen |
881,19 |
19,27 % |
28.974 € |
Stadt
Schwerte |
480,60 |
10,51 % |
15.802 € |
Stadt Selm |
158,97 |
3,48 % |
5.227 € |
Kreisstadt
Unna |
514,40 |
11,25 % |
16.914 € |
Stadt
Werne |
254,12 |
5,56 % |
8.356 € |
gesamt |
4.572,42 |
100,00 % |
150.345 € |
Der bisherige Kostenanteil der Stadt Kamen belief
sich auf 14.353,09 Euro. Durch die neue Umsatzbesteuerung erhöht sich der
Kostenanteil für die Stadt Kamen ab 01.01.2023 gegenüber der bisherigen
Vereinbarung nach der o. s. Personalkostenverteilung
um 785,91 Euro auf 15.139,00 Euro.
Die erforderlichen Mittel werden auf der
Buchungsstelle 11.08.01.529100 bereitgestellt.