Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH:
Mitglied
bisher: Heike Schaumann
neu:
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen entsandt werden. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.
Frau Heike Schaumann ist ordentliches Mitglied in der Gesellschafterversammlung der KBG.
Sie hat mit Email vom 31.10.2022 ihr Mandat niedergelegt.
Scheidet
eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen
war, so wählt der Rat für die restliche Zeit die/den Nachfolger/in (§ 50 Abs. 4
GO NRW).
Die /Der
Nachfolger/in ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO
NRW) zu wählen.
Das
Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung, welches sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW
richtet, liegt bei der SPD-Fraktion.
Von dort wurde Frau Schaumann – in der Sitzung des Rates vom 12.11.2020 – für eine ordentliche Mitgliedschaft in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH vorgeschlagen.
Die SPD-Fraktion wird den Nachbesetzungsvorschlag in der Sitzung benennen.