Betreff
Ausbau der AWO KiTa Flohkiste, Schwesterngang 9, 59174 Kamen
Vorlage
091/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschießt die Ausbauplanung für die Kita „Flohkiste“ sowie die Übernahme der nicht durch die Refinanzierungen des Landes gedeckten Miet- und Investitionskosten und ermächtigt die Verwaltung entsprechende Verträge abzuschließen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in den Sitzungen am 05.03.2019 und 09.03.2021 bereits mit den beengten räumlichen Gegebenheiten der Kita „Flohkiste“ befasst, die durch den erforderlich gewordenen Abriss des Nebengebäudes entstanden sind.

 

Das Kita-Gebäude am Schwesterngang 8a wurde zum 05.05.2022 freigezogen. Seit dem befindet sich die Kita bis zum Abschluss der Bauphase in einer Modulanlage in der Wilhelm-Bläser-Str 16.

 

Parallel wird die Realisierung des Neubaus vorangetrieben. In diversen Gesprächen mit dem Investor und dem Träger wurde deutlich, dass das Projekt die Erfordernisse an eine zeitgemäße Kita erfüllen soll und zudem auch langfristig wirtschaftlich tragfähig sein soll. Vor diesem Hintergrund wurde die Erweiterung der bisherigen Kita um eine weitere Gruppe erörtert, da sich die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze auch positiv auf die ermittelte städtische Bedarfs- und Versorgungslage auswirken würde.

 

Um das Hereinwachsen der Jahrgänge innerhalb der Kita zu ermöglichen, ist eine ausgewogene Altersstruktur je KGJ erforderlich. Daher ist geplant, die Kita dann mit voraussichtlich 28 u3-Plätzen und 87 – 92 ü3-Plätzen (3x Gruppenform  I, 1x Gruppenform II, 2x Gruppenform III) zu betreiben.

 

Auch aus ökonomischen Gründen spreche einiges dafür, ein neues Kita-Gebäude für dann sechs Gruppen zu bauen und im Nachgang zu bewirtschaften.

Eine Überplanung des zukünftigen Gebäudes würde zeitnah seitens des Investors erfolgen.

 

Die Fertigstellung wird zum KGJ 2024/2025 erwartet.

 

Da es sich bei dem zu erwartenden Landeszuschuss lediglich um eine Anteilsfinanzierung handelt und nicht auskömmlich ist, beabsichtigt die Verwaltung –wie bei vorherigen Aus- und Neubauten- gleichfalls diejenigen Mietkosten zu übernehmen, die nicht durch den Landeszuschuss gedeckt werden.

 

Da es sich bei der sechsten Gruppe um neue zusätzliche Plätze handelt, ist abzusehen, dass der Träger eine Investitionskostenförderung (hier: Ausstattungsmaßnahme) über die Stadt Kamen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragen wird. Der zu erbringende Eigenanteil in Höhe von voraussichtlich rund 7.000,00 € würde von der Stadt als freiwilliger Zuschuss getragen. Eine Kostenbeteiligung des Einrichtungsträgers kann nicht erwartet werden, zumal insbesondere in dieser Höhe nicht auf die KiBiz-Rücklage zurückgegriffen werden kann.

 

Die Mittel für die freiwilligen Zuschüsse zu den Mietkosten und den Investitionskosten werden in den Haushalt für das Jahr 2024 bzw. für die Folgejahre eingestellt.