Betreff
Ausbau der Kindertagesbetreuung in der DRK-Kita Abenteuerland, Gutenbergstraße, 59174 Kamen – Patronatserklärung
Vorlage
090/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung der Stadt Kamen wird ermächtigt, mit dem DRK, Kreisverband Unna, als Träger der KiTa „Abenteuerland“, zukünftig Gutenbergstraße, 59174 Kamen einen Kostenübernahmevertrag zur finanziellen Absicherung des Trägers der aus dem Mietverhältnis für das Gebäude der neuen Kindertageseinrichtung im Falle der Schließung von einzelnen Gruppen bzw. der gesamten Einrichtung entstehenden Kosten zu schließen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in der heutigen Sitzung den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder und in diesem Zusammenhang den Neubau für die Kindertageseinrichtung „Abenteuerland“, Gutenbergstraße, 59174 Kamen im Rahmen eines Investorenmodells beschlossen.

Im Zuge des Neubaus der Einrichtung soll die bisher bereits in einer Übergangslösung 1 ½ zügig betriebene KiTa erweitert und zukünftig 4-zügig betrieben werden. Die Stadt Kamen verfolgt damit das Ziel, ein ausreichendes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder bereitzustellen sowie den Ausbau der Kindertagesbetreuung fortzusetzen, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.

Aufgrund der Umsetzung des Neubaus in einem Investorenmodell wird der Träger der Einrichtung mit dem Investor einen Mietvertrag über die Dauer von 30 Jahren abschließen. Da die weitere Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung, sowohl was die Bedarfsdeckung als auch die gesetzlichen Finanzierungsregelungen angeht, in den nächsten Jahrzenten nicht absehbar ist, soll zur finanziellen Absicherung des Trägers ein Vertrag zwischen der Stadt Kamen und dem Träger der Einrichtung bezüglich einer eventuellen Kostenübernahme geschlossen werden.

Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe q der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Rat für die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung sonstiger Sicherheiten für andere sowie solche Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftlich gleichkommen, zuständig.

Gemäß § 87 Abs. 2 der GO NRW darf die Gemeinde Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Entscheidung der Gemeinde zur Übernahme ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens einen Monat vor der rechtsverbindlichen Übernahme, schriftlich anzuzeigen.

Das Jugendamt der Stadt Kamen ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe für die Sicherung des Anspruches auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zuständig. Daher gehört die Schaffung von ausreichenden Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu den Aufgaben der Stadt Kamen.

Da die Träger von Kindertageseinrichtungen nicht mehr die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, den Ausbau von KiTa-Plätzen zu realisieren, wird auf die Möglichkeit des Investorenmodells und dem damit einhergehenden Mietverhältnis zurückgegriffen.

Aufgrund der Langfristigkeit des abzuschließenden Mietvertrages geht der Träger der Einrichtung ein finanzielles Risiko ein, falls in den nächsten Jahrzehnten der Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen rückläufig sein sollte. Dieses Risiko möchte der Träger durch eine Kostenübernahmeerklärung der Stadt Kamen abgesichert wissen.

Das Risiko des Eintritts einer Kostenübernahmeverpflichtung wird von Seiten der Verwaltung als sehr gering angesehen. Für die nächsten Jahre wird nicht mit einem Rückgang der Geburtenrate gerechnet; zudem wird davon ausgegangen, dass die Bedarfsquoten im Bereich von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtung auch in den Folgejahren weiter steigen werden.