Betreff
Entlastung des Betriebsausschusses für das Geschäftsjahr 2021
Vorlage
083/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Betriebsausschuss wird gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 4 Buchstabe c EigVO NRW entscheidet der Rat der Stadt Kamen über die Entlastung des Betriebsausschusses.

Der Jahresabschlusses 2021 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH geprüft und am 18.05.2022 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2021 der Stadtentwässerung Kamen wurde gemäß dem § 26 Absatz 3 in Verbindung mit § 4 Buchstabe c  EigVO NRW durch den Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 23.06.2022 festgestellt.

 

 

 

Hinweis zur Beschlussvorlage:

 

Mitglieder des Rates, die zugleich Mitglieder des Betriebsausschusses waren, dürfen gemäß § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.

 

Mitglieder des Betriebsausschusses und Stellvertreter in 2021:

Akca, Mehmet

Aschhoff, Denis

Bartosch, Oliver

Dörlemann, Anke

Eckardt, Joachim

Eisenhardt, Ralf

Fuhrmann, Rainer

Grosch, Klaus-Dieter

Heinrichsen, Sandra

Helmken, Stefan

Kasperidus, Klaus

Kissing, Heinrich

Langner, Ralf

Lindemann-Opfermann, Ruthild

Lütschen, Timon

Madeja, Marian-Rouven

Middendorf, Susanne

Nickel, Bastian

Pasalk, Nadine

Pszolka, Helga

Sklorz, Lucas

Skodd, Ulrike

Sude, Andreas

Syperek, Oliver

Wältermann, Theodor

Wiedemann, Manfred