Beschlussvorschlag:
Herr Klaus-Peter
Kansteiner wird mit Ablauf des 30.11.2022 als Leitung der örtlichen
Rechnungsprüfung abberufen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Herr Klaus-Peter
Kansteiner (städt. Oberverwaltungsrat) wurde durch den Rat der Stadt Kamen in
der Sitzung vom 30.09.2010 mit Wirkung vom 01.10.2010 zum Leiter der örtlichen
Rechnungsprüfung bestellt. Diese Aufgabe wird seither von ihm entsprechend
wahrgenommen.
Gem.
§ 101 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben
kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte eine örtliche
Rechnungsprüfung einzurichten. Die örtliche Rechnungsprüfung ist bei der
Erfüllung der ihr zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen
nicht gebunden. Im Übrigen ist die örtliche Rechnungsprüfung dem Rat
unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar
unterstellt. Der Rat bestellt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung sowie
die Prüfer und beruft sie ab.
Herr Kansteiner
wird auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 30.11.2022 in den Ruhestand versetzt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dieser Versetzung in seiner Sitzung vom
01.02.2022 bereits zugestimmt. Herr Kansteiner steht daher ab dem 01.12.2022
als Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung nicht mehr zur Verfügung, da die
Leiterin oder der Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung hauptamtlich bei der
Gemeinde bedienstet sein muss.
Daher wird
abschließend vorgeschlagen, Herrn Klaus-Peter Kansteiner mit Ablauf des
30.11.2022 als Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung gem.
§ 101 Abs. 4 S. 1 GO NRW abzuberufen.