Betreff
Abberufung des Leiters der örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 101 Abs. 4 GO NRW
Vorlage
082/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Herr Klaus-Peter Kansteiner wird mit Ablauf des 30.11.2022 als Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung abberufen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Herr Klaus-Peter Kansteiner (städt. Oberverwaltungsrat) wurde durch den Rat der Stadt Kamen in der Sitzung vom 30.09.2010 mit Wirkung vom 01.10.2010 zum Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung bestellt. Diese Aufgabe wird seither von ihm entsprechend wahrgenommen.

 

Gem. § 101 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten. Die örtliche Rechnungsprüfung ist bei der Erfüllung der ihr zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist die örtliche Rechnungsprüfung dem Rat unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt. Der Rat bestellt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung sowie die Prüfer und beruft sie ab.

 

Herr Kansteiner wird auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 30.11.2022 in den Ruhestand versetzt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dieser Versetzung in seiner Sitzung vom 01.02.2022 bereits zugestimmt. Herr Kansteiner steht daher ab dem 01.12.2022 als Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung nicht mehr zur Verfügung, da die Leiterin oder der Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung hauptamtlich bei der Gemeinde bedienstet sein muss.

 

Daher wird abschließend vorgeschlagen, Herrn Klaus-Peter Kansteiner mit Ablauf des 30.11.2022 als Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 101 Abs. 4 S. 1 GO NRW abzuberufen.