Betreff
Jahresabschluss 2021
Vorlage
080/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Jahresabschluss 2021 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.

 

2.   Ein Teilbetrag des Jahresüberschusses 2021 in Höhe von 6.457.684,09  € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

3.   Ein Teilbetrag des Jahresüberschusses 2021 in Höhe von 80.317,11 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

4.   Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2021 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NRW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushalts­jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haus­haltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buch­führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­mö­gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 5 wurde der vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestä­tigte Entwurf des Jahresab­schlusses dem Rat zur Feststellung zugeleitet, bestehend aus

 

- Ergebnisrechnung

- Finanzrechnung

- Teilrechnungen

- Schlussbilanz zum 31.12.2021

- Anhang

 

und einem Lagebericht nach § 49 KomHVO NRW.

 

Die Bürgermeisterin leitete dem Rat zur Vorbereitung der Sitzung des Rechnungsprüfungsaus­schusses am 19.09.2022 den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zur Feststellung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu. In dieser Sitzung wird der Rechnungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfungsbericht samt uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beraten und ihn sich zu eigen machen. Dem Rat der Stadt Kamen wird gem. § 59 Abs. 3 GO NRW berichtet, dass die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht-Dr. Schillen entspricht. Es sind keine Einwendungen zu erheben. Der von der Bürgermeisterin aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht wird gebilligt.

 

In der Folge stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haus­haltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres­abschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahres­fehl­betrages und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin. Die Bürgermeisterin beteiligt sich nicht an der Beschlussfassung.

 

Die Bilanz zum 31.12.2021 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 369.181.592,27 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlust­rechnung für das Haushaltsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 6.538.001,20 € aus. Gem. § 96 Abs.1 Satz 3 GO NRW ist, soweit in den Jahresabschlüssen der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbeträge der Ergebnisrechnung die allgemeine Rücklage reduziert wurde, ein Jahresüberschuss insoweit zunächst der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Die Entwicklung der Jahresergebnisse der vergangenen drei Jahre stellt sich wie folgt dar:

 

Haushaltsjahr

2018

2019

2020

Gesamtsumme

Jahresergebnis

-3.956.049,60 €

-3.726.877,42 €

1.225.242,93 €

-6.457.684,09 €

 

Aufgrund der additiv erreichten Summe in Höhe von -6.457.684,09 € ist somit ein Betrag in dieser Höhe vorrangig noch der Allgemeinen Rücklage zuzuführen und sodann kann der hiernach verbleibende Betrag in Höhe von 80.317,11 € der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

 

Die Allgemeine Rücklage erhöht sich dadurch in der Schlussbilanz zum 31.12.2021 auf 40.596.311,25 . Die Ausgleichsrücklage beläuft sich entsprechend auf 80.317,11 €.

 

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 wird empfohlen, der Bürgermeisterin uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.