Die
Bürgermeisterin führt das Ratsmitglied Alexandra Werthmann gemäß § 67 Abs. 3 GO
NRW in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen
und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Begründung:
Das
bisherige Ratsmitglied von der FDP, Frau Heike Schaumann, hat zum 31.07.2022
ihren Mandatsverzicht aus dem Rat der Stadt Kamen zur Niederschrift erklärt.
Das
Nachbesetzungsverfahren ist in § 45 des Kommunalwahlgesetzes NRW geregelt.
Danach tritt an die Stelle des/ der Ausgeschiedenen die/der für sie/ihn in der
Reserveliste benannte Ersatzbewerber/in, falls eine solche nicht benannt ist,
die/der in der Reserveliste folgende nächste Bewerber/in.
In der
Reserveliste von der FDP für die Wahl der Vertretung in der Stadt Kamen am
13.09.2020 ist für Frau Schaumann kein/e Ersatzbewerber/in – ausdrücklich –
benannt worden. Daher erfolgt die Nachfolgereglung unter Anwendung der weiteren
Reihenfolge der Reserveliste von der FDP.
Unter
Berücksichtigung des Ergebnisses der Kommunalwahl 2020 ist demnach die unter
der lfd. Nr. 3 aufgeführte Bewerberin, Frau Alexandra Werthmann, in den Rat der
Stadt Kamen gewählt.
Frau Werthmann
wurde mit Datum vom 22.07.2022 über ihre Wahl in den Rat benachrichtigt und hat
mit Wirkung zum 01.08.2022 die Annahme erklärt.
Nach § 67
Abs. 3 GO NW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet.
Diese
Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass sich die Ratsmitglieder
durch Erheben von ihren Plätzen mit folgender Formel einverstanden erklären:
Die
Verpflichtungserklärung hat folgenden Wortlaut:
„Ich
verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften
zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
(So wahr mir
Gott helfe.)“