Betreff
Entlastung der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH für das Geschäftsjahr 2021
Vorlage
070/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:

 

-       Der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird gem. § 9 Abs. 3 a des Gesellschaftsvertrages uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 9 Abs. 3 lit. a Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung.

 

Die Entlastung der Geschäftsführung für das betreffende Geschäftsjahr hat die Wirkung, dass die Gesellschafterversammlung die Führung der Geschäfte billigt, der Geschäftsführung insoweit das Vertrauen für die Zukunft ausspricht und die Geschäftsführung grundsätzlich von ihrer Haftung für den betreffenden Zeitraum befreit.

 

Der Jahresabschluss 2021 der Technopark Kamen GmbH wurde am 31.03.2022 aufgestellt sowie der Gesellschafterversammlung und der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unverzüglich vorgelegt. Mit Datum vom 28.04.2022 wurde der entsprechende Prüfbericht erstellt. Der Bestätigungsvermerk enthält das Urteil, dass die Prüfung zu keinen Einwänden führte.

 

Der Prüfauftrag schloss gem. § 12 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ein.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen sind gem. § 8 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag an Weisungen und Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Sie werden durch den Ratsbeschluss beauftragt, entsprechend in der Gesellschafterversammlung zu beschließen.