Betreff
Aufstellung des Regionalplans Ruhr – erneute Beteiligung gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW)
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Vorlage
040/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamen beschließt die nachstehende Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Regionalverband Ruhr hat in der 18. Sitzung der Verbandsversammlung am 06. Juli 2018 den Erarbeitungsbeschluss gefasst, den Regionalplan Ruhr aufzustellen. Die Unterlagen können vollumfänglich auf der Internetseite des Regionalverbandes Ruhr unter www.regionalplanung.rvr.ruhr abgerufen werden.

 

Ein erstes Beteiligungsverfahren hat der Regionalverband Ruhr gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) bereits 2018/19 durchgeführt. Die Stellungnahme der Stadt Kamen wurde am 21.02.2019 im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 10.01.2022 hat der Regionalverband Ruhr gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) die Verfahrensunterlagen erneut mit der Bitte um Stellungnahme an die Stadt Kamen übersandt. Die Abgabe der Stellungnahme wurde bis zum 29.04.2022 befristet.

 

Die erneute Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans wurde vorbehaltlich der Zustimmung des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Kamen fristgerecht an den Regionalverband Ruhr übermittelt.

 

Stellungnahme der Stadt Kamen:

 

1.    ASB Schimmelstraße

 

Die Stadt Kamen äußert Bedenken gegen die Rücknahme der Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) Ausweisung im Bereich der Schimmelstraße. Es wird gefordert die Darstellung als ASB aus dem Entwurf 2018 wieder zu übernehmen.

 

Im aktuellen Regionalplan sowie im Entwurf von 2018 ist südlich der Schimmelstraße in Ergänzung der Ortslage ein ASB dargestellt. Diese Darstellung wurde im Entwurf 2021 zurückgenommen. Die Fläche stellt eine wichtige Wohnbaulandpotentialfläche für die Stadt Kamen dar und ist entsprechend im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt als Wohnbaufläche dargestellt. Insbesondere die räumliche Nähe zum DB Haltepunkt Kamen-Methler (RRX-Haltepunkt) sowie die im Stadtteil vorhanden Infrastruktur, insbesondere die soziale Infrastruktur und deren dauerhafte Auslastung machen es erforderlich, dass diese Fläche weiterhin optional zur Entwicklung als Wohnbaufläche zur Verfügung steht. Zusätzlich handelt es sich hierbei um eine der wenigen Wohnbaupotentialflächen im Stadtgebiet Kamen ohne Vorbelastungen durch Lärmimmissionen.

Die Fläche ist daher wieder als ASB entsprechend der im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen dargestellten Wohnbaufläche in den Regionalplan aufzunehmen.


 

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            Flächennutzungsplan Stadt Kamen             Entfallene Darstellung z. Entwurf 2018

 

 

2.    Gewerbefläche Logistikpark A 2 (Bergkamen)

 

Die Stadt Kamen äußert erhebliche Bedenken gegen die ergänzte Darstellung als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB). Die Teilfläche an der Grenze zur Stadt Kamen, die in der Bauleitplanung der Stadt Bergkamen als Ausgleichsfläche gesichert ist, kann nicht als GIB dargestellt sein. Es wird eine Darstellung als Waldfläche entsprechend der tatsächlichen Nutzung gefordert.

 

Durch die Bauleitplanung der Stadt Bergkamen und dem für das gemeindliche Einvernehmen vorhergegangene Abstimmungsverfahren zwischen der Stadt Bergkamen und der Stadt Kamen ist diese Fläche als Waldfläche erhalten und ergänzt worden und ist Teil des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleiches für die Entwicklung der Gewerbefläche Logistikpark A 2. Dies schließt eine Nutzung dieser Teilfläche als gewerblich genutzte Fläche dauerhaft aus. Ein solche Entwicklung findet – auch aufgrund der erfolgten einvernehmlichen interkommunalen Abstimmung während des Bauleitplanverfahrens – keine Zustimmung durch die Stadt Kamen.

 

Die Darstellung als GIB ist daher zurückzunehmen.

 

 

             

 

 

              Darstellung Entwurf Regionalplan 2021           Darstellung Ist-Situation (OSM)

 

 

3.    Gewebefläche Anschlussstelle Kamen-Zentrum

 

Abweichend von der Darstellung im ersten Entwurf wurden Flächen innerhalb der Abfahrtsäste der BAB 1 Anschlussstelle Kamen-Zentrum ohne Abstimmung mit der Stadt Kamen als GIB dargestellt. Gegen diese Darstellung äußert die Stadt Kamen Bedenken. Es wird gefordert die Darstellung zurückzuführen auf den Stand Entwurf 2018.

 

Im Entwurf von 2018 waren diese Flächen als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ dargestellt. Die Änderung in GIB ist hier nicht nachvollziehbar, da eine Entwicklung die Flächen im Sinne eines GIB langfristig nicht realisierbar sein wird. Aufgrund der isolierten Lage zwischen Autobahn und 4-spuriger Bundesstraße mit rd. 30.000 Kfz/d ist eine Erschließung der Flächen für eine gewerbliche Nutzung nicht möglich. Gleichzeitig sprechen naturschutzfachliche Gründe gegen eine Entwicklung, die nördliche Teilfläche ist als geschützter Landschaftsbestandteil im Landschaftsplan des Kreises Unna festgesetzt und steht für eine gewerbliche Entwicklung somit nicht zur Verfügung.

 

Die Darstellung als GIB ist somit zurückzunehmen. Für die weitere Darstellung von GIB-Flächen gem. des berechneten Flächenpotentials bittet die Stadt Kamen um Abstimmung.

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Zeichn. Änderung zum Entwurf 2018  Flächennutzungspl. Stadt Kamen   Landschaftspl. Kreis Unna

 

 

 

4.    Ortsumgehung Heeren-Werve (L 665)

 

Die Stadt Kamen äußert Bedenken gegen die Rücknahme der Darstellung einer Ortsumgehung der L 665 für die Ortslage Heeren-Werve und fordert  diese Verbindung wieder in den Regionalplan aufzunehmen.

 

Die L 665 (Werver Mark) ist eine wichtige überörtliche Verbindung zwischen Gewerbestandorte in Unna Königsborn und Bönen sowie ein bedeutender Zubringer zur BAB 2, Anschlussstelle Bönen. Die L 665 ist Teil einer BAB-Bedarfsumleitung sowie des Gefahrgutnetzes 2021 (gem. NWSIB).

 

In Kamen führt die L 665 unmittelbar durch die Ortslage von Heeren-Werve. Die Ortdurchfahrt ist bereits heute zu Hauptverkehrszeiten nicht mehr ausreichend leistungsfähig für die Abwicklung der durch den Ort fahrenden Verkehre. Die Verkehrsbelastung betrug bei der letzten Bundesverkehrswegezählung 2015 insgesamt rd. 11.000 Kfz/d mit einem Schwerlastanteil von rd. 9%.

 

Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit dieser regional wichtigen Verbindung auch mit Blick auf Wirtschaftsverkehre bei gleichzeitiger Beachtung des erforderlichen Immissionsschutzes der Anwohner ist die Ortsumgehung Heeren-Werve weiterhin alternativlos, sofern die L 665 nicht für Schwerlastverkehre grundsätzlich gesperrt werden kann. Im Regionalplan sollte diese Verbindung weiterhin dargestellt sein, damit für eine Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplanes von 2006 die Notwendigkeit dieser Ortsumgehung unterstrichen wird. Dies entspräche auch der Darstellung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen.

 

Die Darstellung der Ortsumgehung ist daher wieder in den Regionalplan aufzunehmen.

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       Entfallene Darstellung z. Entwurf 2018               Flächennutzungsplan Stadt Kamen

 

 

Die Stellungnahme erfolgt vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung durch den Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss am 19.05.2022. Sofern erforderlich wird diese Stellungnahme nach Beschlussfassung noch ergänzt.