Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss
bestellt für die Dauer der laufenden Wahlperiode Frau Katrin Jubitz zur
Schriftführerin und Herrn Jörg Höning zum stellvertretenden Schriftführer.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 52 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Rat gefassten
Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von/vom der
Bürgermeister/in und einer/einem vom Rat bestellten Schriftführer/in
unterzeichnet.
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
finden die für den Rat geltenden Vorschriften auf das Verfahren in den
Ausschüssen entsprechende Anwendung.
Die Bestellung zur/zum Schriftführer/in erfolgt auf Vorschlag der Bürgermeisterin.