Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt
für die Dauer seiner Wahlzeit nachstehendes stellvertretendes Mitglied in die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse UnnaKamen:
stellvertretendes
Mitglied
bisher: Doris
Baumeister
neu: Marian
Madeja
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 4 Abs. 2 der
Satzung i. V. m. § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(GkG), sind die Vertreter der Verbandsversammlung durch die Vetretungskörperschaft
des jeweiligen Verbandsmitgliedes für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus
den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte
oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes zu entsenden. Gemäß § 4 Abs.
1 der Satzung sind seitens der Stadt Kamen 4 Vertreter zu entsenden.
Frau Doris
Baumeister war stellvertretenes Mitglied in der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Sparkasse UnnaKamen. Sie hat ihr Mandat am 17.03.2022
niedergelegt, somit ist eine Nachbesetzung erforderlich. Gemäß § 50 Abs. 4 GO
NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus
einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger
ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen.
Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Als Nachfolger
schlägt die Fraktion B90/Die Grünen Herrn Marian Madeja vor.