Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die
finanzielle Förderung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2022/2023
gemäß den Anlagen I - III.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben im KiBiz wird durch die örtliche Jugendhilfeplanung
entschieden, welche Gruppenformen mit welchen Betreuungszeiten in den
Einrichtungen angeboten werden. Aus dieser Entscheidung ergibt sich das zum
15.03.2022 zu beantragende Kindpauschalenbudget je Einrichtung.
Tatsächlich können die
Zuschüsse bei einigen Kitas höher ausfallen. Dies ist dann der Fall, wenn die
Summe der zu beantragenden Kindpauschalen nach der örtlichen Jugendhilfeplanung
unter den Wert der Kindpauschalen, der sich aus der tatsächlichen Belegung innerhalb
eines bestimmten Zeitraumes ergibt, sinkt (Planungsgarantie gem. § 41 KiBiz).
Platzzahlangebot
und Ausbauplanung
Südkamen
Das Deutsche Rote Kreuz
hat im Kindergartenjahr 2021/2022 die freigezogene Modulanlage an der
Südkamener Straße mit 1,5 Gruppen in Betrieb genommen und somit insgesamt 30
zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt. Wie bekannt, soll im
Anschluss ein Umzug in einen Neubau erfolgen und die DRK Kita Abenteuerland
dann zu einer viergruppigen Einrichtung ausgebaut werden. Da die Planungsphase
nun weitestgehend abgeschlossen ist, kann mit einer zügigen Realisierung des
Bauvorhabens gerechnet werden kann.
Aktuell stellen der Träger und die Stadt Kamen Überlegungen hinsichtlich
einer möglichen Gruppenerweiterung im Laufe des KGJ 2022/2023 an. Hierbei
erschweren die derzeitigen
Rahmenbedingungen, wie beispielsweise der Fachkräftemangel oder z.T.
äußerst lange Lieferzeiten bei den Ausstattungsgegenständen, kurzfristige
Lösungen.
Da es sich bei der Zuschussbeantrag zum 15. März 2022 um eine
Ausschlussfrist handelt, die Verwaltung jedoch hinsichtlich der beiderseitigen
Möglichkeiten und Wünsche weiterhin ergebnisoffen bleiben möchte, werden die
Zuschüsse vorsorglich für insgesamt drei Gruppen (2x Gruppenform I und 1x
Gruppenform III) mitbeantragt.
Kamen-Mitte
In den vergangenen
Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde über die erforderliche bauliche
Neugestaltung der AWO Kita „Flohkiste“ informiert. So wurde mit
Gremiumsbeschluss vom 09.03.2021 beschlossen, dass eine Übernahme der nicht durch
die Mietkostenpauschale des Landes gedeckten Mietkosten während der Errichtung
des Neubaus der Kita sowie die
anfallenden Auf- und Abbaukosten einschl. der Anschluss- und Gründungskosten
durch die Stadt Kamen erfolgen soll.
Konkret wird die Kita
voraussichtlich zum 01.04.2022 das bisherige Gebäude verlassen und in die
Modulanlage auf dem Gelände „Am Hemsack“ einziehen.
Die Beantragung der
entsprechenden Landeszuschüsse ist daher im Zuschussantrag für das KGJ
2022/2023 aufgenommen worden.
Kindpauschalen
Im KGJ 2022/2023
kommt es zu Gunsten der ü3-Betreuung zu leichten Verschiebungen bei den zu
Verfügung gestellten Betreuungsplätzen. Da die Anzahl der Kinder einer
Altersgruppe in den Kitas im Vergleich zu den jeweiligen KGJ variiert, können
die Schwankungen durch diverse Steuerungsmöglichkeiten (z.B. durch eine
Gewichtung der u3- und ü3-Plätze in der Gruppenform I) aufgefangen werden.
Daher werden in den Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk insgesamt 1480 Plätze, davon 342 Plätze für Kinder unter 3 Jahre und 1138 Plätze für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt zur
Verfügung gestellt.
Die
Eltern/Personensorgeberechtigten können die wöchentlich durchschnittliche
Betreuungszeit ihres Kindes in der Kita wählen. Grundlage hierfür ist der
Abschluss eines entsprechenden Betreuungsvertrages mit dem Kita-Träger.
Grafik: Darstellung
des Buchungsverhaltens der Eltern/Personensorgeberechtigten
in Kitas im Jugendamtsbezirk der Stadt Kamen im KGJ 2022/2023
Quelle: KiBiz.web,
Bedarfsfeststellungen zum Stichtag 15.März 2023, ohne Kindertagespflege
Integrative Betreuung
Wie in den Vorjahren
besteht auch ein Erfordernis die Beantragung der erhöhten Kindpauschalen für
Kinder mit Behinderung bzw. für Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung
bedroht sind, differenziert zu beschließen. Dabei werden zunächst
ausschließlich die Kinder berücksichtigt, bei denen die (drohende) Behinderung
bereits vom Träger der Eingliederungshilfe (LWL) festgestellt wurde. Die
übrigen erhöhten Kindpauschalen können durch entsprechende Meldungen zum
01.02.2023 und 31.07.2023 beantragt werden.
Für das KGJ 2022/2023
werden daher im Zuschussantrag zunächst 21 erhöhte
Kindpauschalen berücksichtigt.
Familienzentren
Kamens erstes
Verbund-Familienzentrum der AWO Kitas Gänseblümchen und Brausepulver hat
erfolgreich das Zertifizierungsverfahren abgeschlossen. Somit bereichern nun
insgesamt 8 Familienzentren mit ihren vielfältigen kind- und familienbezogenen
Angeboten die Kita-Landschaft. Jedes Familienzentrum erhält im KGJ 2022/2023
einen Zuschuss in Höhe 20.371,69 €.
Landeszuschuss zur Qualifizierung
Das Land fördert
umgesetzte Qualifizierungsangebote für Praktikumsplätze in den Kindertageseinrichtungen.
Der jährliche Zuschuss beträgt gem. § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz je belegtem Platz
für angehende staatlich geprüfte Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen ihrer
praxisorientierten Ausbildung im ersten Jahr (piA1-Zuschuss) 8.000,00 € und im
zweiten und dritten Ausbildungsjahr (piA2-/piA3-Zuschuss) sowie für Plätze für
Absolventen des Anerkennungsjahres (BP-Zuschuss) 4.000,00 €. Insgesamt werden
entsprechende Zuschüsse in Höhe von 112.000,00 € beantragt.
Daneben werden
auch Landeszuschuss
gem. § 46 Abs. 4 KiBiz für fünf angehende
Kindertagespflegepersonen zur Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten
Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) von je 2.000,00 € beantragt.
Fachberatung
Ziel ist gem. § 47 Abs.
1 KiBiz die fachliche und systemische Begleitung der Qualitätssicherung und
Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Dazu gewährt das Land einen
Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € je Kita zur Förderung der qualifizierten
Fachberatung.
Im Bereich der
Kindertagespflege wird der Landeszuschuss aufgrund der gemeldeten
Tagespflegepersonenzahl (hier: 42 Personen) in Höhe von je 500,00 €
festgesetzt. Die Anzahl der gemeldeten Tagespflegepersonen hat sich im
Vergleich zum Vorjahr von 55 auf 42 reduziert. Hintergrund ist, dass sich mit
Inkrafttreten des KJSG eine veränderte Zuständigkeit für die Erlaubnis zur
Kindertagespflege und damit einher für die Begleitung durch die Fachberatung
ergeben hat (vgl. § 87a SGB VIII). Künftig ist der Jugendhilfeträger zuständig,
in dessen Bereich die Kindertagespflegeperson ihre Tätigkeit ausübt. Bislang
lag die Zuständigkeit bei dem Jugendamt, in dem Kindertagespflegeperson ihren
Wohnort hat. Dieser Zuständigkeitswechsel wirkt sich nicht auf die Anzahl der
zur Verfügung stehenden Plätze aus, da hier nach wie vor die in Kamen zur
Verfügung stehenden Plätze gezählt werden.
Kindertagespflege
Gemäß § 24 Abs.
1 und 2 KiBiz beträgt der Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege im
Alter bis zum Schuleintritt 1.129,61 € je Kind, soweit nicht bereits Landeszuschüsse
nach § 38 KiBiz (Kita-Kindpauschalen) gewährt werden.
Es werden 170
Tagespflegeplätzen (davon 155 Plätze für eine Betreuung für Kinder unter 3
Jahren und 15 Plätze für Kinder über 3 Jahre bis zum Schuleintritt) im
Kindergartenjahr 2022/2023 beantragt, was einer Gesamtzuschusssumme von
192.033,70 € entspricht
Landeszuschuss zur Flexibilisierung der
Öffnungszeiten
Ab dem im Kindergartenjahr 2022/2023 stellt
das Land insgesamt 80 Millionen Euro landesweit für die Flexibilisierung der
Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Daran wird der Anteil der Stadt Kamen
voraussichtlich 173.600,00 € betragen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass
das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Betrages um 25 % für
zeitlich flexible Angebotsformen in der Kindertagesbetreuung einsetzt (§ 48
KiBiz).
Bislang war dieser
Zuschuss für die Unterstützung der Randzeitenbetreuung durch die
Kindertagespflege vorgesehen. Zum Beginn des Kindergartenjahres erfolgt jedoch
eine Neuausrichtung dieser Betreuungsform und zwar in der Gestalt, dass nicht
mehr die Fachberatung für die Kindertagespflege zuständig ist, sondern die
betreffenden Einrichtungen die Randzeitenbetreuung bedarfsgerecht in eigener
Verantwortung und mit eigenem Personal regeln. Unter der Voraussetzung, dass
sämtliche Vorgaben erfüllt werden, könnten die entstehenden Mehrkosten des
Kita-Trägers dann mit diesem Zuschuss refinanziert werden.
Landeszuschüsse
Zum 15.03.2022
werden für das Kindergartenjahr 2022/2023 entsprechend auch den Anlagen I-III
Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt 7.312.568,78
€ beantragt.