Betreff
Tageseinrichtungen für Kinder – Betriebskostenfinanzierung auf Grundlage der Be-darfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 nach dem Kinderbildungsgesetz
Vorlage
014/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2022/2023 gemäß den Anlagen I - III.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im KiBiz wird durch die örtliche Jugendhilfeplanung entschieden, welche Gruppenformen mit welchen Betreuungszeiten in den Einrichtungen angeboten werden. Aus dieser Entscheidung ergibt sich das zum 15.03.2022 zu beantragende Kindpauschalenbudget je Einrichtung.

Tatsächlich können die Zuschüsse bei einigen Kitas höher ausfallen. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe der zu beantragenden Kindpauschalen nach der örtlichen Jugendhilfeplanung unter den Wert der Kindpauschalen, der sich aus der tatsächlichen Belegung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ergibt, sinkt (Planungsgarantie gem. § 41 KiBiz).

 

 

Platzzahlangebot und Ausbauplanung

 

Südkamen

Das Deutsche Rote Kreuz hat im Kindergartenjahr 2021/2022 die freigezogene Modulanlage an der Südkamener Straße mit 1,5 Gruppen in Betrieb genommen und somit insgesamt 30 zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt. Wie bekannt, soll im Anschluss ein Umzug in einen Neubau erfolgen und die DRK Kita Abenteuerland dann zu einer viergruppigen Einrichtung ausgebaut werden. Da die Planungsphase nun weitestgehend abgeschlossen ist, kann mit einer zügigen Realisierung des Bauvorhabens gerechnet werden kann.

Aktuell stellen der Träger und die Stadt Kamen Überlegungen hinsichtlich einer möglichen Gruppenerweiterung im Laufe des KGJ 2022/2023 an. Hierbei erschweren die derzeitigen  Rahmenbedingungen, wie beispielsweise der Fachkräftemangel oder z.T. äußerst lange Lieferzeiten bei den Ausstattungsgegenständen, kurzfristige Lösungen. 

Da es sich bei der Zuschussbeantrag zum 15. März 2022 um eine Ausschlussfrist handelt, die Verwaltung jedoch hinsichtlich der beiderseitigen Möglichkeiten und Wünsche weiterhin ergebnisoffen bleiben möchte, werden die Zuschüsse vorsorglich für insgesamt drei Gruppen (2x Gruppenform I und 1x Gruppenform III) mitbeantragt.

 

Kamen-Mitte

In den vergangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde über die erforderliche bauliche Neugestaltung der AWO Kita „Flohkiste“ informiert. So wurde mit Gremiumsbeschluss vom 09.03.2021 beschlossen, dass eine Übernahme der nicht durch die Mietkostenpauschale des Landes gedeckten Mietkosten während der Errichtung des Neubaus der Kita  sowie die anfallenden Auf- und Abbaukosten einschl. der Anschluss- und Gründungskosten durch die Stadt Kamen erfolgen soll.

Konkret wird die Kita voraussichtlich zum 01.04.2022 das bisherige Gebäude verlassen und in die Modulanlage auf dem Gelände „Am Hemsack“ einziehen.

Die Beantragung der entsprechenden Landeszuschüsse ist daher im Zuschussantrag für das KGJ 2022/2023 aufgenommen worden.

 

Kindpauschalen

Im KGJ 2022/2023 kommt es zu Gunsten der ü3-Betreuung zu leichten Verschiebungen bei den zu Verfügung gestellten Betreuungsplätzen. Da die Anzahl der Kinder einer Altersgruppe in den Kitas im Vergleich zu den jeweiligen KGJ variiert, können die Schwankungen durch diverse Steuerungsmöglichkeiten (z.B. durch eine Gewichtung der u3- und ü3-Plätze in der Gruppenform I) aufgefangen werden. Daher werden in den Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk insgesamt 1480 Plätze, davon 342 Plätze für Kinder unter 3 Jahre und 1138 Plätze für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt zur Verfügung gestellt.

 

Die Eltern/Personensorgeberechtigten können die wöchentlich durchschnittliche Betreuungszeit ihres Kindes in der Kita wählen. Grundlage hierfür ist der Abschluss eines entsprechenden Betreuungsvertrages mit dem Kita-Träger.

 

Grafik:    Darstellung des Buchungsverhaltens der Eltern/Personensorgeberechtigten

               in Kitas im Jugendamtsbezirk der Stadt Kamen im KGJ 2022/2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                    Quelle: KiBiz.web, Bedarfsfeststellungen zum Stichtag 15.März 2023, ohne Kindertagespflege

 

 

Integrative Betreuung

Wie in den Vorjahren besteht auch ein Erfordernis die Beantragung der erhöhten Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung bzw. für Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, differenziert zu beschließen. Dabei werden zunächst ausschließlich die Kinder berücksichtigt, bei denen die (drohende) Behinderung bereits vom Träger der Eingliederungs­hilfe (LWL) festgestellt wurde. Die übrigen erhöhten Kindpauschalen können durch entsprechende Meldungen zum 01.02.2023 und 31.07.2023 beantragt werden.

Für das KGJ 2022/2023 werden daher im Zuschussantrag zunächst 21 erhöhte Kindpauschalen berücksichtigt.

 

 

 

 

 

Familienzentren

Kamens erstes Verbund-Familienzentrum der AWO Kitas Gänseblümchen und Brausepulver hat erfolgreich das Zertifizierungsverfahren abgeschlossen. Somit bereichern nun insgesamt 8 Familienzentren mit ihren vielfältigen kind- und familienbezogenen Angeboten die Kita-Landschaft. Jedes Familienzentrum erhält im KGJ 2022/2023 einen Zuschuss in Höhe 20.371,69 €. 

 

 

Landeszuschuss zur Qualifizierung

Das Land fördert umgesetzte Qualifizierungsangebote für Praktikumsplätze in den Kindertageseinrichtungen. Der jährliche Zuschuss beträgt gem. § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz je belegtem Platz für angehende staatlich geprüfte Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen ihrer praxisorientierten Ausbildung im ersten Jahr (piA1-Zuschuss) 8.000,00 € und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr (piA2-/piA3-Zuschuss) sowie für Plätze für Absolventen des Anerkennungsjahres (BP-Zuschuss) 4.000,00 €. Insgesamt werden entsprechende Zuschüsse in Höhe von 112.000,00 € beantragt.

 

Daneben werden auch Landeszuschuss gem. § 46 Abs. 4 KiBiz für fünf angehende Kindertagespflegepersonen zur Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) von je 2.000,00 € beantragt.

 

 

Fachberatung

Ziel ist gem. § 47 Abs. 1 KiBiz die fachliche und systemische Begleitung der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Dazu gewährt das Land einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € je Kita zur Förderung der qualifizierten Fachberatung.

Im Bereich der Kindertagespflege wird der Landeszuschuss aufgrund der gemeldeten Tagespflegepersonenzahl (hier: 42 Personen) in Höhe von je 500,00 € festgesetzt. Die Anzahl der gemeldeten Tagespflegepersonen hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 55 auf 42 reduziert. Hintergrund ist, dass sich mit Inkrafttreten des KJSG eine veränderte Zuständigkeit für die Erlaubnis zur Kindertagespflege und damit einher für die Begleitung durch die Fachberatung ergeben hat (vgl. § 87a SGB VIII). Künftig ist der Jugendhilfeträger zuständig, in dessen Bereich die Kindertagespflegeperson ihre Tätigkeit ausübt. Bislang lag die Zuständigkeit bei dem Jugendamt, in dem Kindertagespflegeperson ihren Wohnort hat. Dieser Zuständigkeitswechsel wirkt sich nicht auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze aus, da hier nach wie vor die in Kamen zur Verfügung stehenden Plätze gezählt werden.

 

Kindertagespflege

Gemäß § 24 Abs. 1 und 2 KiBiz beträgt der Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege im Alter bis zum Schuleintritt 1.129,61 € je Kind, soweit nicht bereits Landeszuschüsse nach § 38 KiBiz (Kita-Kindpauschalen) gewährt werden.

Es werden 170 Tagespflegeplätzen (davon 155 Plätze für eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahren und 15 Plätze für Kinder über 3 Jahre bis zum Schuleintritt) im Kindergartenjahr 2022/2023 beantragt, was einer Gesamtzuschusssumme von 192.033,70 € entspricht

 

 

Landeszuschuss zur Flexibilisierung der Öffnungszeiten

Ab dem im Kindergartenjahr 2022/2023 stellt das Land insgesamt 80 Millionen Euro landesweit für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Daran wird der Anteil der Stadt Kamen voraussichtlich 173.600,00 € betragen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Betrages um 25 % für zeitlich flexible Angebotsformen in der Kindertagesbetreuung einsetzt (§ 48 KiBiz).

Bislang war dieser Zuschuss für die Unterstützung der Randzeitenbetreuung durch die Kindertagespflege vorgesehen. Zum Beginn des Kindergartenjahres erfolgt jedoch eine Neuausrichtung dieser Betreuungsform und zwar in der Gestalt, dass nicht mehr die Fachberatung für die Kindertagespflege zuständig ist, sondern die betreffenden Einrichtungen die Randzeitenbetreuung bedarfsgerecht in eigener Verantwortung und mit eigenem Personal regeln. Unter der Voraussetzung, dass sämtliche Vorgaben erfüllt werden, könnten die entstehenden Mehrkosten des Kita-Trägers dann mit diesem Zuschuss refinanziert werden.

 

Landeszuschüsse

Zum 15.03.2022 werden für das Kindergartenjahr 2022/2023 entsprechend auch den Anlagen I-III Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt 7.312.568,78 € beantragt.