hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 Ka – „Lünener Straße/ Töddinghauser
Straße“ gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des
aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).
2.
Die
Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens
beauftragt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Bei dem ca. 1,9 ha großen Plangebiet handelt es sich um eine
überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche. Im Osten des Plangebiets
befindet sich eine kleinere Teilfläche, die bereits heute als Wohnbaufläche
genutzt wird.
Das Plangebiet wird begrenzt durch:
- Im Norden durch die August-Bebel-Straße,
- im Osten durch die Sticherschließung Grillostraße,
- im Süden durch die gewerbliche genutzte Bebauung Lünener Straße 108
und 109 sowie
- im Westen durch die Töddinghauser Straße.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Planbereiches sind aus
dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 77 Ka – „Lünener Straße/
Töddinghauser Straße“ ist die Deckung des Wohnraumbedarfs der Stadt Kamen. Die
inhaltliche Ausrichtung der Planung orientiert sich an den Ergebnissen des „Handlungskonzepts Wohnen“ der Stadt Kamen aus dem
Jahr 2014. Entsprechend dieses Konzepts sollen im Plangebiet Bauflächen für ein
differenziertes Wohnungsangebot vom freistehenden Einfamilienhaus bis zum
Mehrfamilienhaus realisiert werden. Im Hinblick auf die nördlich angrenzenden
Wohngebiete (Bebauungspläne Nr. 57 Ka- „Töddinghauser Straße / Grillostraße“
und Nr. 05 Ka- „Töddinghausener Straße / Grillostraße „Lüner Höhe“) und das
südlich angrenzende Mischgebiet (Bebauungsplan Nr. 35 Ka- „Lünener Straße“)
ergibt sich durch die Neubebauung eine sinnvolle Arrondierung des gegebenen
Siedlungsgebiets.
Im Regionalplan des Regierungsbezirks Arnsberg, Oberbereich Dortmund -
westlicher Teil - und im Regionalplanentwurf des RVR ist die Fläche als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan der
Stadt Kamen stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche dar. Der Landschaftsplan
des Kreises Unna, Raum Kamen - Bönen, sieht keine konkreten Festsetzungen für
den Bereich vor. Als Entwicklungsziel ist der Erhalt der gegenwärtigen
Landschaftsstruktur bis zur Realisierung der landesplanerisch festgelegten
siedlungsräumlichen Nutzung unter Beachtung des landschaftstypischen Ortsbildes
bei der Bauleitplanung festgesetzt. Die Planung entspricht den Intentionen der
Fachplanungen. Daher ist eine Beeinflussung übergeordneter oder gleichrangiger
Fachplanungen auch zukünftig nicht zu erwarten.
Aufgrund der Größe des Plangebiets und der Lage am Siedlungsrand soll
der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt
werden. Hierfür gelten folgende Regelungen: Bis zum Ablauf des 31.12.2022 gilt
§ 13a BauGB entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne
des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB von
weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf
Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile
anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach Satz 1
kann nur bis zum Ablauf des 31.12.2022 förmlich eingeleitet werden; der
Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 ist bis zum Ablauf des 31.12.2024
zu fassen.
Im Zuge des Planverfahrens soll der Flächennutzungsplan im Wege der
Berichtigung angepasst werden. Es ist geplant, den nördlichen Teilbereich des
Plangebiets als Wohnbaufläche darzustellen. Für den südlichen Bereich wird die
Darstellung einer gemischten Baufläche beibehalten.
Die Kosten der Planung sowie der Realisierung der Bebauung werden vom
Projektentwickler/ Grundstückseigentümer getragen.
Stadt Kamen
Bebauungsplan Nr. 77 Ka – „Lünener Straße/ Töddinghauser Straße“
Geltungsbereich
M.
1 : 2.500
© GEObasis.nrw
(Download 14.01.2022)