Betreff
Umbesetzung von Mitgliedern gem. § 113 Abs. 2 GO NRW in der Gesellschafterversammlung der TECHNOPARK KAMEN GmbH
Vorlage
178/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat bestellt auf Vorschlag der Bürgermeisterin gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die folgenden Vertreter*innen für die Gesellschafterversammlung der Technopark Kamen GmbH:

 

ordentliches Mitglied:             Ingelore Peppmeier

stellvertretendes Mitglied:      Elke Kappen

 

Die Bestellung erfolgt zum 01.01.2022 für die Dauer der aktuellen Wahlperiode.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu be­nennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vor­geschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.

 

In der Gesellschafterversammlung der TECHNOPARK KAMEN GmbH wurde Frau Bürger­meisterin Kappen als ordentliches Mitglied und Herr Dr. Uwe Liedtke als stellvertretendes Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW benannt. Ab 01.01.2022 sollen Frau Ingelore Peppmeier zum neuen ordentlichen Mitglied und Frau Bürgermeisterin Kappen zum stellvertretenden Mitglied benannt werden.