Betreff
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Kamen" für das Wirtschaftsjahr 2022 und die Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2025
Vorlage
175/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadt­entwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2022 sowie den Entwurf der mittelfristigen Ergebnis- und Fi­nanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2021 - 2025.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2022 und der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2025 wurde nach den Vorschriften der §§ 14 ff. der Eigenbe­triebsverordnung NRW (EigVO NRW) aufgestellt.

 

Der Wirtschaftsplan besteht aus:

 

1.    Erfolgsplan

2.    Vermögensplan

3.    Stellenübersicht

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjah­res 2022.

 

Im Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden die zur Finan­zierung der Ausgaben vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel nachge­wiesen (Mit­telherkunft).

 

Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2022. Die Betriebsleitung beabsichtigt, zum 01.07.2022 einen weiteren Ingenieur einzustellen. Für die Neueinstellung werden entsprechende Personalkosten und damit einhergehende Inves­titionsauszahlungen eingeplant.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2022 schließt

 

            im Erfolgsplan

 

            mit Erträgen in Höhe von                                                    15.554.000,00 €

            und Aufwendungen in Höhe von                                        11.541.200,00

 

            und im Vermögensplan

 

            mit Einnahmen in Höhe von                                               16.449.000,00 €

            und Ausgaben in Höhe von                                                 16.449.000,00

 

ab.

 

Für das Geschäftsjahr 2022 wird mit einem Jahresüberschuss von 4.012.800,00 € gerechnet (Planwert 2021: 4.308.500,00 €). Aufgrund der weiterhin konstant guten wirtschaftlichen Entwicklung des Be­triebes ist vorgesehen, die jährliche Gewinnausschüttung an die Stadt Kamen in Höhe von  2,5 Mio. € beizubehalten.

 

Gemäß § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.

 

Gemäß § 18 EigVO NRW ist eine mittelfristige Ergebnis- und Fi­nanzplanung zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgs­plans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Ver­mögensplans von 2021 bis 2025. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Wirt­schaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen.

Anlage:

 

-       Wirtschaftsplan 2022