Beschlussvorschlag:
Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 5 Abs. 5
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
Vom 01.01.2020 bis
zum 31.12.2020 fungierte Herr Ralf Tost als Betriebsleiter des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen (SEK).
Der
Jahresabschluss 2020 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2020 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend
§ 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in
der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 24.06.2021 vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) festgestellt.
Mit Schreiben vom 05.07.2021 wurde der abschließende Vermerk der gpaNRW übersandt. Die gpaNRW teilt in diesem
mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich
übernehme. Eine Ergänzung durch die gpaNRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung
der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen
Einrichtungen (JAP DVO) werde als nicht erforderlich angesehen.
In der Ratssitzung am 30.09.2021 wurde dem Betriebsausschuss die Entlastung erteilt.