Betreff
Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Geschäftsjahr 2020
Vorlage
173/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

Vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 fungierte Herr Ralf Tost als Betriebsleiter des Eigen­betriebes Stadtentwässerung Kamen (SEK).

Der Jahresabschluss 2020 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprü­fungsgesellschaft Ernst & Young GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestäti­gungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2020 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 24.06.2021 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsan­stalt NRW (gpaNRW) festgestellt.

Mit Schreiben vom 05.07.2021 wurde der abschließende Vermerk der gpaNRW übersandt. Die gpaNRW teilt in diesem mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernehme. Eine Ergänzung durch die gpaNRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchfüh­rung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) werde als nicht erforderlich angesehen.

 

In der Ratssitzung am 30.09.2021 wurde dem Betriebsausschuss die Entlastung erteilt.