Betreff
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grund-stücksentwässerungsanlagen
Vorlage
168/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kamen“ und billigt die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) und des Lan­deswassergesetzes (LWG NRW) sind die Gemeinden im Rahmen der bestehenden Abwasser­beseitigungspflicht auch zur Abfuhr und Entsorgung der Klärschlämme aus Grundstücksent­wässerungsanlagen verpflichtet.

 

Die Abfuhr der Klärschlämme aus rd. 140 noch vorhandenen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben wird von einem privaten Abfuhrunternehmer im Auftrag der Stadt Kamen durchgeführt. Der seit dem 01.01.2020 gültige Vertrag, der im Jahr 2019 im Rahmen einer öffentlichen Aus­schreibung neu ausgeschrieben wurde, gilt auch im Jahr 2022 fort. Aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre wurde für die Ausschreibung eine jährlich angenommene Abfuhrmenge in Höhe von 300 cbm zugrunde gelegt. Auf dieser Abfuhrmenge basiert auch die Kalkulation.

 

Unter Einbeziehung des Ausschreibungsergebnisses ergibt sich auf Grundlage der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022 ein Gebührensatz von 41,61 € je cbm abgefah­renen Grubeninhalts. Für eine vergebliche Anfahrt sind 59,50 € zu zahlen.

 

Gebührenvergleich: Klärschlammgebühr und Schmutzwassergebühr

 

In den betroffenen Haushalten sind in 2021 durchschnittlich weniger als 5 cbm Klärschlamm pro Haushalt angefallen. Ein Haushalt mit 4 Personen zahlt in 2022 bei einer Annahme von 5 cbm Klarschlammabfuhr/Haushalt eine Jahresgebühr von 208,05 €. Ein 4-Personenhaushalt zahlt dagegen bei Annahme einer Schmutzwassermenge von 40 cbm/Person eine jährliche Gebühr von 504,00 €.

 

 


Anlagen:

 

Satzungsentwurf

 

Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)