Betreff
Sechste Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Städte Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen
Vorlage
155/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte „Sechste Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfskalkulation werden beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2022 deutlich unterschreiten, so dass eine Unterdeckung von rd. 939.000 € entstehen könnte. Eine Anpassung der Gebührensätze wird daher vorgeschlagen.

 

In das Ergebnis wurde die Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2020 in voller Höhe von 1.064.641 € eingesetzt, da aufgrund der geringeren Einsatzzahlen auch für das Jahr 2021 eine Unterdeckung erwartet werden kann, um die beiden zukünftigen Kalkulationszeiträume nicht noch höher zu belasten.

 

Bei den Personalkosten ist im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Minderung zu verzeichnen. Das ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass der Personalbedarf, der sich durch den Ret­tungsdienstbedarfsplan ergibt, nicht gedeckt werden konnte. Daher wird ein Vertrag mit einer Rettungsdienstorganisation zunächst befristet auf drei Jahre zu schließen sein, um diese Personal­vakanz zu deckeln. Diese Kosten finden sich in der Kalkulation unter dem Punkt „Sonstige Dienstleistungen“ wieder. Hierdurch erhöhen sich die Sach- und Dienstleistungskosten deutlich. Die kalkulatorischen Kosten steigen, da ein Ret­tungs­wagen neu beschafft werden muss. Es wurde ein Zinssatz von 4,2 % berücksichtigt.

 

Für die Vergütung für die Notärzte wurde die Vereinbarung des Kreises Unna mit dem Klinikum Westfalen neu abgeschlossen. Für 2022 wurde eine Teuerungsrate von 10 % berücksichtigt.

 

Im Übrigen wurden die normalen Teuerungsraten berücksichtigt.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 11.470.608 €. Bei aktuellen Tarifen würden 10.531.810 € im Jahr 2022 als Gebührenerlöse erwartet und der Gebührenbedarf würde um rd. 938.768 € unterschritten.

 

Um in etwa den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig:

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebührensatz

Gebührensatz

Abweichung

alt

neu

 

Einsatz

 

 

 

- Krankentransporteinsatz

253,80 €

251,00 €

-       2,80 €

- Rettungseinsatz

875,50 €

918,00 €

42,50 €

- Notarzteinsatz

555,90 €

586,00 €

30,10 €

außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

 

 

 

- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km

8,80 €

10,00 €

1,20 €

- Notarzteinsatz pro gefahrene km

10,10 €

11,00 €

0,90 €

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbe­hörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden gleichermaßen infor­miert.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.

 

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfskalkulation

Satzungsentwurf