Beschlussvorschlag:
- Der Änderung
der Einzahlungsvereinbarung vom 19.06.2008 wird zugestimmt.
- Die
Geschäftsführung der GSW wird angewiesen, die mit der Gemeinde Bönen
geschlossene Einzahlungsvereinbarung wie folgt vertraglich zu
modifizieren:
Die jährliche
Einzahlungsverpflichtung in Höhe von 610.000 Euro endet im Jahr 2029. Die im
Falle einer einvernehmlichen Beendigung der Einzahlungsverpflichtung
vorgesehene Regelung, den Barwert (Zinssatz 5 %) der Restkapitalverpflichtung
zu leisten, soll nicht zur Anwendung kommen.
- Die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der GSW werden beauftragt, einem entsprechenden Beschlussvorschlag zuzustimmen und die Geschäftsführung der GSW zu bevollmächtigen, sämtliche Erklärungen sowie Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Änderung der Einzahlungsvereinbarung vorzunehmen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Gesellschafter
der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW)
beabsichtigen eine bestehende Einzahlungsvereinbarung mit der Gemeinde Bönen
anzupassen.
In der Sitzung des
Aufsichtsrates der GSW am 20.09.2021 wurde die Änderung der
Einzahlungsverpflichtung beraten und eine Beschlussempfehlung an die
Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.
Zur Begründung
wird inhaltlich auf die Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates verwiesen.
(Anlage – Protokollauszug Aufsichtsrat)
Wie mit der
Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen
der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung
gegeben.
Mit dem Bau des
Bades in Bönen wurde sowohl im Verhältnis der Gesellschafteranteile der
Gemeinde Bönen zu den anderen Gesellschaftern als auch im Hinblick auf die
Investitionshöhe ein finanziell über dem damaligen üblichen Investitionsvolumen
liegendes Objekt erstellt. Insbesondere der deutliche Anstieg der Bilanzsumme
gefährdete das in § 5 Abs. des Konsortialvertrages angestrebte Ziel einer
Eigenkapitalausstattung von 33 % der Bilanzsumme. Daher sollte durch eine
nachhaltige Einlage die Bilanzstruktur verbessert werden.
Zur Stärkung der
Eigenkapitalausstattung der GSW hatte sich die Gemeinde Bönen bereiterklärt,
eine einmalige Kapitaleinlage zum 01.04.2010 in Höhe von 1.009.171 € zu leisten
und weiterhin ab dem 01.06.2010 bis zum 01.06.2034 eine jährliche
Kapitaleinlage in Höhe von 610.000 € zu erbringen. Mit der
Einzahlungsvereinbarung vom 19.08.2008 wurden die Einzahlungsverpflichtungen
rechtlich verankert.
Das
Gesamteinzahlungsvolumen beträgt 16.259.171 Euro (Einmalzahlung: 1.009.171 Euro,
jährliche Einlagen: 15.250.000 Euro). Aktuell hat die Gemeinde Bönen incl. der
Zahlung vom 01.06.2021 insgesamt 8.329.171 Euro in die Kapitalrücklagen
gezahlt.
Damit hat die
Gemeinde Bönen bereits bis heute einen erheblichen Anteil an der Zielerreichung
der konsortialrechtlichen Vorgaben an die Eigenkapitalquote (33 %) geleistet.
Zum 31.12.2020 beträgt die Eigenkapitalquote der GSW 38,51%.
Die noch bis zum
Jahre 2034 zu zahlenden jährlichen Einlagen haben ein Volumen in Höhe von
7.930.000 Euro.
Aufgrund des hohen
kalkulatorischen Zinssatzes (5,3 %), der bei der Berechnung der jährlichen
Kapitaleinlagen zugrunde gelegt wurde und des seit Jahren historisch niedrigen
Zinsniveaus haben die Gesellschafter sich darauf verständigt, die
Einzahlungsvereinbarung zu modifizieren. Die jährliche Einzahlungsverpflichtung
in Höhe von 610.000 Euro soll im Jahr 2029 vorzeitig enden. Die letzte Zahlung
ist somit am 01.06.2029 fällig. Mithin werden noch weitere 4.880.000 Euro der
Kapitaleinlage zufließen. Dies bedeutet einen Verzicht in Höhe von 3.050.000
Euro.
Die
einvernehmliche vorzeitige Beendigung der Einzahlungsverpflichtung erfolgt ohne
die vereinbarte Leistung des Barwertes (Zinssatz 5 %) der
Restkapitalverpflichtung.
Die
Geschäftsführung wird mit der Gemeinde Bönen die Änderung der Einzahlungsverpflichtung
vertraglich umsetzen.
Anlagen:
Protokollauszug des Aufsichtsrates vom 20.09.2021