Beschlussvorschlag:
Der Rat beschlie�folgende Umbesetzung:
Jugendhilfeausschuss:����/span>vorher���������/span>neu
ordentliches Mitglied�����Christoph Hoch����/span>Anja Wagner
Sachverhalt und Begr�ung (einschl. finanzielle M�ichkeit der Verwirklichung):
Dem Jugendhilfeausschuss geh�n als stimmberechtigte Mitglieder gem��1 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII Vertreter/innen der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und aner�nnten Tr�r an. F�jedes Mitglied ist ein/e pers�iche/r Stellvertreter/in zu w�en.
Das bisherige ordentliche Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, Herr Christoph Hoch, steht nach E-Mail vom 25.10.2021 nicht mehr f�die T�gkeit zur Verf�ng.
F�die Wahl eines Ersatzmitgliedes schl� die Arbeiterwohlfahrt deshalb Frau Anja Wagner vor.
Gem. � (2) des Gesetzes zur Ausf�ung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG NRW) hat bei Ausscheiden eines Mitgliedes �r Ablauf der Wahlzeit- diejenige Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hat, das Vorschlagsrecht.
F�Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach �0 Abs. 2 GO NRW Anwendung. Danach ist die vorgeschlagene Person gew�t, die mehr als die H�te der g�igen Stimmen erhalten hat.
