Betreff
Förderprogramm "Kommunales Integrationsmanagement (KIM) "-Weiterleitungsvertrag Mittelkreis"
Vorlage
141/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Stadt Kamen beteiligt sich an dem Förderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ bei dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Bausteins II, befristet bis 31.12.2022.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den für die Umsetzung notwendigen Kooperationsvertrag mit der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen abzuschließen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Verweis auf die im Kreistag beratenen Vorlagen (Anlage) beteiligt sich der Kreis Unna selbst mit dem Kommunalen Integrationszentrum an dem Förderprogramm des Landes NRW „KIM - Kommunales Integrationsmanagement“.

Der Baustein II definiert in diesem Förderprogramm das rechtskreisübergreifende Fallmanage­ment für geflüchtete Menschen, welches vor Ort, also in den kreisangehörigen Kommunen zu etablieren ist. Zur Umsetzung gibt es dazu eine pauschalierte Förderung von insgesamt 8 zu­sätzlichen Vollzeitstellen für den Kreis Unna.

Auf die Stadt Kamen entfallen rechnerisch 0,85 Stellenanteile.

Im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit will der Mittelkreis mit den Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen gemeinsam den Baustein II umsetzen. Auf Bergkamen entfallen rechnerisch 1,19 Stellenanteile, auf die Gemeinde Bönen 0,38. Förderfähig sind nur Stellenanteile von mindestens 0,5 VZÄ.

Um die Förderbedingungen erfüllen zu können und letztlich 2,5 Stellen im Mittelkreis zu bilden, hat die Stadt Lünen auf Stellenanteile verzichtet, ebenso wird das für die Stadt Bergkamen vorge­schlagen. So könnten rechnerisch nun die Städte Kamen und Bergkamen jeweils 1,0 Stelle ausweisen und die Gemeinde Bönen 0,5. Das soll die Grundlage einer entsprechenden Koope­rationsvereinbarung der Stadt Bergkamen mit dem Kreis Unna und zwischen den Städten Kamen und Bergkamen und der Gemeinde Bönen im Mittelkreis sein.

Das Förderprogramm ist zeitlich befristet bis zum 31.12.2022.

 

Neu zugewanderte Personen und insbesondere Geflüchtete, die bislang ohne Zugang zu einem Fallmanagement sind (z.B. Personen im Bezug von Asylbewerberleistungen) stehen im Zentrum des Förderprogramms. Dieser Personengruppe soll an den Schnittstellen der Rechtskreise SGB II, III, VIII und XII, der Jugendmigrationsdienste und der Migrationsberatung für erwachsene ZuwanderInnen der freien Wohlfahrtspflege und anderer relevanter Integrationsdienste ein indi­viduelles Schnittstellenmanagement angeboten werden. Darüber hinaus können – je nach örtli­cher Situation – alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Fokus stehen.

 

In der Anlage sind die beiden öffentlichen Vorlagen des Kreises zu diesem Thema (Weiterlei­tungsvertrag in den Teilregionen Nord und Mitte, Drucksache 144/21 und das Rahmenkonzept zur Umsetzung KIM, Anlage1 Drucksache 042-21) beigefügt.

Weitere Informationen werden in der Sitzung dazu gegeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Kreis Unna als Zuwendungsempfänger leitet der Stadt Bergkamen für insgesamt 2,5 VZÄ im Baustein II Fördersummen in Höhe von ca.160.500 Euro zu; davon

 

-       Refinanzierung einer 1,0 Stelle durch die Förderung des Landes NRW über den Kreis Unna an die Stadt Kamen bis 31.12.2022,

-       Refinanzierung einer 1,0 Stelle für die Stadt Bergkamen und einer 0,5 Stelle für die Gemeinde Bönen befristet bis zum 31.12.2022.

 

Abweichungen können sich aufgrund der zeitlichen Komponenten bei den Stellenbesetzungen ergeben.