Betreff
Gestaltungssatzung der Stadt Kamen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen bebauter Grundstücke für die Bebauungsplanbereiche Nr. 68 Ka „Im Grund“ und Nr. 71 Ka „Bogenstraße“ Neufassung der Satzung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 68 Ka „Im Grund“ sowie Anpassung der Satzung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 71 Ka „Bogenstraße
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
131/2021
Art
Beschlussvorlage_alt

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Kamen beschlie�

 

  1. die Neufassung der Gestaltungssatzung f�den Bereich des Bebauungsplans Nr. 68 Ka � Grund�

  1. die redaktionelle Anpassung der Gestaltungssatzung der Stadt Kamen �r die �ere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Fl�en bebauter Grundst�e f�die Bebauungsplanbereiche Nr. 68 Ka � Grund�nd Nr. 71 Ka �genstra� vom 22.06.2006


Sachverhalt und Begr�ung (einschl. finanzielle M�ichkeit der Verwirklichung):

Am 22.06.2006 hat der Rat der Stadt Kamen f�die Bebauungsplanbereiche Nr. 68 Ka � Grund�nd Nr. 71 Ka �genstra� eine Gestaltungssatzung beschlossen, die beide Bereiche umfasst.

Die Siedlungsbereiche in den betreffenden Bebauungspl�n wurden in den 1930er-Jahren (Bebauungsplan Nr. 68 Ka) sowie in den 1950er-Jahren (Bebauungsplan Nr. 71 Ka) errichtet. Beide Bereiche haben eine geschlossene st�ebauliche Siedlungscharakteristik, die bis heute weitestgehend bewahrt ist. Die Stadt Kamen stufte beide Siedlungsbereiche, wegen der hohen st�ebaulichen Qualit� als erhaltenswert ein. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Bebauungspl� sowie der Gestaltungssatzung waren die Siedlungsbereiche in Besitz verschiedener Wohnungsbaugesellschaften, die das Ziel hatten, den Siedlungsbestand zu ver�ern. Da im Raum stand, dass die Siedlungen nicht in G�e, sondern auch als Einzelobjekte ver�ert werden sollten, wurden die Bebauungspl� und vor allem die Gestaltungssatzung erlassen, um die vorhandenen st�ebauliche Qualit�n und die geschlossene Siedlungscharakteristik langfristig zu sichern.

W�end im Bereich des Bebauungsplans Nr. 71 Ka �genstra� der Geb�ebestand tats�lich mitunter an Einzeleigent�r ver�ert wurde, ist das im Bereich des Bebauungsplans Nr. 68 Ka � Grund�nicht der Fall. Eigent�rin ist mittlerweile die LEG Wohnen NRW GmbH. Diese hat oder beabsichtigt noch den gesamten Geb�ebestand zwischen Nordring, Grimmstra� Im Dahl und Fritz-Erler-Stra�zu sanieren und stattet diesen, neben einer energetischen Ert�tigung der Geb�eh�e, durchgehend mit Balkonen aus. S�liche Ma�hmen sind konform mit den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Abweichend von der bestehenden Gestaltungssatzung m�te die LEG Wohnen NRW GmbH vor allem ein eigenes Farbkonzept f�den Geb�ebestand realisieren. Dieses Farbkonzept weicht vollst�ig von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung ab. In der bestehenden Gestaltungssatzung sind ausschlie�ch Gelbt� in verschiedenen Nuancen anhand der RAL-Farbpalette festgelegt. Die LEG Wohnen NRW GmbH m�te als Farbe des Putzes bzw. Anstriches der Hauptgeb�e Creme- und Graut� realisieren. Farbliche Akzente sollen in Blau-, Gr�lau- und Gr��n angebracht werden.

Die Verwaltung der Stadt Kamen steht dem Ansinnen aufgeschlossen gegen�r und hat der LEG Wohnen NRW GmbH einen vorzeitigen Ma�hmenbeginn gestattet, nachdem die LEG Wohnen NRW GmbH am 02.06.2021 schriftlich best�gt hat, dass sie die Arbeiten entsprechend des neugefassten Satzungsentwurfs durchf�en wird.

Die sonstigen betroffenen Eigent�r wurden mit Schreiben vom 26.08.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Stellungnahmen gingen bei der Stadt Kamen nicht ein.

Der Planung- und Stadtentwicklungsausschuss wurde bereits am 25.03. und 17.06.2021 �r die Neufassung der Gestaltungssatzung informiert und hat diese zur Kenntnis genommen.

Nach Beschlussfassung wird die bisherige Gestaltungssatzung redaktionell angepasst, da diese lediglich noch den Festsetzungsbereich des Bebauungsplans Nr. 71 Ka �genstra� umfasst. Eine Ausweitung der Neufassung auf den Planbereich des Bebauungsplan Nr. 71 Ka �genstra� wurde ausgeschlossen, da hier bereits ein erheblicher Geb�ebestand entsprechend der Gestaltungssatzung farblich neugefasst wurde.


Anlagen:

-        Lagepl�

-        schriftliche Best�gung LEG Wohnen NRW GmbH

-        Neufassung Gestaltungssatzung f�den Bebauungsplanbereich des Bebauungsplan Nr. 68 Ka � Grund�Entwurfsfassung)

-        Anpassung Gestaltungssatzung f�den Bebauungsplanbereich des Bebauungsplan Nr. 71 Ka �genstra� (Entwurfsfassung)