hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschlie�
- die Neufassung der Gestaltungssatzung f�den Bereich des Bebauungsplans Nr. 68 Ka � Grund�
- die redaktionelle Anpassung der Gestaltungssatzung der Stadt Kamen �r die �ere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Fl�en bebauter Grundst�e f�die Bebauungsplanbereiche Nr. 68 Ka � Grund�nd Nr. 71 Ka �genstra� vom 22.06.2006
Sachverhalt und Begr�ung (einschl. finanzielle M�ichkeit der Verwirklichung):
Am 22.06.2006 hat der Rat der Stadt Kamen f�die
Bebauungsplanbereiche Nr. 68 Ka � Grund�nd Nr. 71 Ka �genstra� eine
Gestaltungssatzung beschlossen, die beide Bereiche umfasst.
Die Siedlungsbereiche in den betreffenden Bebauungspl�n wurden in den 1930er-Jahren (Bebauungsplan Nr. 68 Ka) sowie in den 1950er-Jahren (Bebauungsplan Nr. 71 Ka) errichtet. Beide Bereiche haben eine geschlossene st�ebauliche Siedlungscharakteristik, die bis heute weitestgehend bewahrt ist. Die Stadt Kamen stufte beide Siedlungsbereiche, wegen der hohen st�ebaulichen Qualit� als erhaltenswert ein. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Bebauungspl� sowie der Gestaltungssatzung waren die Siedlungsbereiche in Besitz verschiedener Wohnungsbaugesellschaften, die das Ziel hatten, den Siedlungsbestand zu ver�ern. Da im Raum stand, dass die Siedlungen nicht in G�e, sondern auch als Einzelobjekte ver�ert werden sollten, wurden die Bebauungspl� und vor allem die Gestaltungssatzung erlassen, um die vorhandenen st�ebauliche Qualit�n und die geschlossene Siedlungscharakteristik langfristig zu sichern.
W�end im Bereich des Bebauungsplans Nr. 71 Ka �genstra� der Geb�ebestand tats�lich mitunter an Einzeleigent�r ver�ert wurde, ist das im Bereich des Bebauungsplans Nr. 68 Ka � Grund�nicht der Fall. Eigent�rin ist mittlerweile die LEG Wohnen NRW GmbH. Diese hat oder beabsichtigt noch den gesamten Geb�ebestand zwischen Nordring, Grimmstra� Im Dahl und Fritz-Erler-Stra�zu sanieren und stattet diesen, neben einer energetischen Ert�tigung der Geb�eh�e, durchgehend mit Balkonen aus. S�liche Ma�hmen sind konform mit den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Abweichend von der bestehenden Gestaltungssatzung m�te die LEG Wohnen NRW GmbH vor allem ein eigenes Farbkonzept f�den Geb�ebestand realisieren. Dieses Farbkonzept weicht vollst�ig von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung ab. In der bestehenden Gestaltungssatzung sind ausschlie�ch Gelbt� in verschiedenen Nuancen anhand der RAL-Farbpalette festgelegt. Die LEG Wohnen NRW GmbH m�te als Farbe des Putzes bzw. Anstriches der Hauptgeb�e Creme- und Graut� realisieren. Farbliche Akzente sollen in Blau-, Gr�lau- und Gr��n angebracht werden.
Die Verwaltung der Stadt Kamen steht dem Ansinnen aufgeschlossen gegen�r und hat der LEG Wohnen NRW GmbH einen vorzeitigen Ma�hmenbeginn gestattet, nachdem die LEG Wohnen NRW GmbH am 02.06.2021 schriftlich best�gt hat, dass sie die Arbeiten entsprechend des neugefassten Satzungsentwurfs durchf�en wird.
Die sonstigen betroffenen Eigent�r wurden mit Schreiben vom 26.08.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Stellungnahmen gingen bei der Stadt Kamen nicht ein.
Der Planung- und Stadtentwicklungsausschuss wurde bereits am 25.03. und 17.06.2021 �r die Neufassung der Gestaltungssatzung informiert und hat diese zur Kenntnis genommen.
Nach Beschlussfassung wird die bisherige Gestaltungssatzung redaktionell angepasst, da diese lediglich noch den Festsetzungsbereich des Bebauungsplans Nr. 71 Ka �genstra� umfasst. Eine Ausweitung der Neufassung auf den Planbereich des Bebauungsplan Nr. 71 Ka �genstra� wurde ausgeschlossen, da hier bereits ein erheblicher Geb�ebestand entsprechend der Gestaltungssatzung farblich neugefasst wurde.
Anlagen:
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Lagepl�
- schriftliche Best�gung LEG Wohnen NRW GmbH
- Neufassung Gestaltungssatzung f�den Bebauungsplanbereich des Bebauungsplan Nr. 68 Ka � Grund�Entwurfsfassung)
- Anpassung Gestaltungssatzung f�den Bebauungsplanbereich des Bebauungsplan Nr. 71 Ka �genstra� (Entwurfsfassung)
