hier: Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt, nach Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, den vorliegenden Lärmaktionsplan (3.Runde) auf Grundlage des § 47 d BImSchG in der derzeit gültigen Fassung und des RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 7.2.2008.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie (aus 2002) und der nachfolgenden nationalen Gesetzgebung ist die Stadt Kamen verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung durchzuführen und unter Einbindung der Bürger, der beteiligten Behörden und des Rates zu diskutieren und letztlich beschließen zu lassen.
Dabei ist der Lärmaktionsplan (LAP) ein strategisches Planwerk, das Ziele,
Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung formuliert. Er bezieht sich auf
Gebiete, die an Hauptverkehrsstraßen, Hauptschienenwegen und/oder Großflughäfen
angrenzen und sich bei der vorherigen Kartierung von Lärmimmissionen als
besonders belastet herausgestellt haben (durch Überschreitung der Auslösewerte Lden>70
dB(A) und Lnight>60 dB(A) gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie). Wesentliche
Elemente des Planes sind:
-
Erfassung und Bewertung der
Lärmsituation
-
Entwicklung von Maßnahmen und
Strategien zur Lärmminderung / -vermeidung
-
Aussagen zur Maßnahmenwirkung
-
Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung und
Abwägung
Ebenso wie der Kamener Lärmaktionsplan (2.Stufe) vom 15.11.2015 bezieht sich der LAP 3.Runde auf Straßen mit mehr als 3 Mio Kfz/Jahr. (Hinweis: Der von Haupteisenbahnstrecken ausgehende Lärm wird seit 2015 in separaten Lärmaktionsplänen des Eisenbahnbundesamtes behandelt.)
Zusätzlich zu den in der 2.Stufe betrachteten
Straßenabschnitten werden in der 3.Runde des LAP noch weitere Abschnitte der L 821
(Robert-Koch-Straße/Lindenallee) und der L 663 (Dortmunder Allee bis südliche
Stadtgrenze) untersucht. Neben dem Umsetzungsstand der in Stufe 1 und 2
aufgeführten Maßnahmen werden in der 3.Runde auch mögliche Veränderungen bei
den Lärmbelastungen geprüft und Maßnahmenvorschläge entwickelt oder angepasst.
Zur Verringerung von Gesundheitsgefährdungen hat die Stadt Kamen auch in der 3.Runde die Auslösewerte der Umgebungslärmrichtlinie von Lden>70 dB(A) und Lnight>60 dB(A) freiwillig auf die vom Umweltbundesamt empfohlenen Immissionspegel von Lden>65 dB(A) und Lnight>55 dB(A) abgesenkt.
Im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vom 10.01.2020 bis zum 20.02.2020 sind zum ersten LAP-Entwurf rund 100 Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingegangen. Dabei wurde von den Bürgerinnen und Bürgern sehr häufig der zunehmende und als starke Belastung wahrgenommene LKW-Verkehr auf einigen Straßenabschnitten angesprochen. Deshalb hat die Stadt Kamen entschieden, ein LKW-Lenkungskonzept zu erstellen und die Ergebnisse im Lärmaktionsplan zu berücksichtigen. Die Bearbeitung des Lärmaktionsplans wurde daraufhin unterbrochen und mit der Erstellung des LKW-Lenkungskonzepts begonnen. In dem Konzept werden die LKW-Ströme im Stadtgebiet festgestellt und Vorschläge entwickelt, wie die LKW-Ströme gelenkt werden können, um die Belastungen für die Bürger/innen zu reduzieren.
Die im Rahmen der Bearbeitung notwendige Befragung von LKW-Fahrern konnte dann pandemiebedingt nicht stattfinden und bis Mitte 2021 nicht nachgeholt werden. Auch Verkehrszählungen mussten abgesagt werden, da sie zu Pandemiezeiten keine repräsentativen Ergebnisse geliefert hätten. Somit konnte das LKW-Lenkungskonzept bis heute nicht abschließend bearbeitet werden. Gleichzeitig hat das Land die Stadt Kamen aufgefordert, den LAP 3.Runde nun kurzfristig abzuschließen.
Vor diesem Hintergrund wird auf die bislang
vorgesehene zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zum LAP 3. Runde verzichtet, da
sich ohne Vorlage der Ergebnisse des LKW-Lenkungskonzepts keine weiteren
wesentlichen Veränderungen ergeben haben. Die bisherigen Eingaben der
Bürger und Behörden aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Anfang 2020 und die
Ergebnisse der fachlichen Abwägung durch die Verwaltung wurden im vorliegenden
LAP-Entwurf dokumentiert. Die Verwaltung gab in der Sitzung des Umwelt- und
Klimaschutzausschusses am 14.06.2021 einen entsprechenden Sachstandsbericht und
wies auf die Berücksichtigung des Bausteins LKW-Lenkungskonzept
in der anschließenden 4.Runde des LAP hin.
Der vorgelegte LAP-Entwurf benötigt einen Ratsbeschluss, um Bindungs-
oder Berücksichtigungswirkung zu entfalten und um kostenwirksame Entscheidungen
vorbereiten zu können. Konkrete
Handlungsmöglichkeiten ergeben sich nach der Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes in Abhängigkeit von Prioritäten und
verfügbaren Finanzmitteln der zuständigen Stellen (Baulastträgern).
Ausblick:
Die Stadt Kamen ist
verpflichtet, den Lärmaktionsplan bei bedeutsamen Entwicklungen für die
Lärmsituation, spätestens jedoch 5 Jahre nach dem Zeitpunkt der Aufstellung zu
prüfen und erforderlichenfalls fortzuschreiben (§ 47 d BImSchG).
Die Umsetzung der 4.Runde
sieht eine Aktualisierung der Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen und
Hauptschienenwege bis zum 30.Juni 2022 und die Aufstellung bzw. Fortschreibung
des Lärmaktionsplanes bis zum 18.Juli 2024 vor.
An dem Baustein LKW-Lenkungskonzept für das Kamener Stadtgebiet wird weiter
gearbeitet und die Ergebnisse werden in den LAP 4.Runde aufgenommen und
berücksichtigt. Die Verwaltung wird zwischenzeitlich den Fachausschuss über den
Fortgang informieren bzw. auch (Zwischen-)Ergebnisse für das LKW
Lenkungskonzept vorlegen.
Wie oben erwähnt, wird die Lärmaktionsplanung für Hauptschienenwege weiterhin durch das Eisenbahnbundesamt erfolgen. Die Stadt Kamen wird sich im Rahmen der Behördenbeteiligung in diese Planung einbringen.