Betreff
Wahl eines Mitgliedes in die Gesellschafterversammlung der TECHNOPARK KAMEN mbH
Vorlage
122/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als ordentliches Mitglied in die Gesellschafterversammlung der TECHNOPARK KAMEN GmbH:

 

bisher: Helmut Stalz

 

neu:                 Dirk Externbrink

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 6 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung bestellt werden. Für jedes Mitglied wird entsprechend ein stellvertretendes Mitglied gewählt.

 

Herr Helmut Stalz ist am 25.07.2021 verstorben. Er war ordentliches Mitglied in der Gesellschafterversammlung der TECHNOPARK KAMEN GmbH. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die Fraktion Freie Wähler hat als Nachfolger Herrn Dirk Externbrink vorgeschlagen.