Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH:
Mitglied
bisher: Helmut Stalz
neu: Dirk Externbrink
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen entsandt werden. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.
Herr Helmut Stalz war bislang Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH. Er ist am 25.07.2021 verstorben. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die Fraktion Freie Wähler hat als Nachfolger Herrn Dirk Externbrink vorgeschlagen.