hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1.
Den Flächennutzungsplan vom 17.02.2004 gemäß § 2
Abs. 1 BauBG und § 1 Abs. 8 BauGB sowie § 8 Abs. 3 BauGB für den unter Punkt I
dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern (4. Änderung).
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind aus dem beigefügten
Übersichtsplan ersichtlich.
- Die Verwaltung wird mit der Durchführung
des Verfahrens beauftragt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der räumliche
Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Stadtteil
Kamen-Mitte, im statistischen Bezirk Lüner Höhe. Er wird begrenzt im Norden
durch die Lünener Straße, im Osten und Süden durch die Gertrud-Bäumer-Straße
und im Westen durch die östlich der Herbert-Wehner-Straße gelegenen
Gewerbeflächen (u. a. Fahrradhandel). Das ca. 1,06 ha große Plangebiet umfasst
die Flurstücke 612, 618, 620, 633, 641, 643, 645 und 990-992, alle Gemarkung
Kamen, Flur 11. Die Grenzen des
räumlichen Geltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan
ersichtlich.
Der räumliche
Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes stimmt mit dem
räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79 Ka
„Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ überein.
I.
Sachdarstellung
In dem Plangebiet
befinden sich derzeit zwei Lebensmittelmärkte; ein Vollsortimentmarkt mit einer
Verkaufsflächengröße von ca. 1.260 m² und ein Lebensmitteldiscountmarkt mit
einer Verkaufsfläche von ca. 680 m². Die beiden Märkte werden durch einen
Getränkemarkt (Verkaufsflächengröße von ca. 300 m²) ergänzt. Letzterer befindet
sich in einem der drei, ebenfalls in das Plangebiet fallenden, Wohnhäuser
(Lünener Straße 223-227, davon in Haus Nr. 223).
Erschlossen wird
der Marktstandort mit seiner derzeitigen Gemeinschaftsstellplatzanlage als auch
die Wohnhäuser Lünener Straße 223 und 225, deren Parkplätze ebenfalls auf der
vorgenannten Anlage angeordnet sind, über die Herbert-Wehner-Straße. Das
Grundstück verfügt des Weiteren über eine Ausfahrt mit Rechtsausbiegegebot zur
Lünener Straße. Das Wohngebäude Lünener Straße 227 wird über die
Gertrud-Bäumer-Straße erschlossen. Das Grundstück ist aufgrund der Bebauung
mitsamt der Stellplatzanlage fast vollständig versiegelt.
Der Vorhabenträger
beabsichtigt das Nahversorgungszentrum, dessen Hauptgebäude (Vollsortimenter
und Lebensmitteldiscounter) sich in einem sanierungsbedürftigen, baulichen
Zustand befinden, neu aufzustellen. Mit den Neubauten soll den aktuellen
Anforderungen und Ansprüchen im Hinblick auf energetische Aspekte eines
Lebensmitteldiscounters bzw. eines Vollsortimenters als auch einer
kundenfreundlicheren Ausrichtung, entsprochen werden. Durch die Art der
Gebäudekörperanordnung parallel zur Gertrud-Bäumer-Straße und Ausrichtung der
Stellplatzanlage soll ein geordnetes städtebauliches Bild entstehen und
gleichzeitig eine Abschirmung zur Wohnbebauung an der Gertrud-Bäumer-Straße
erfolgen. Erschlossen wird der Standort weiterhin über die
Herbert-Wehner-Straße. Die Stellplätze für die Häuser Lünener Straße 223 und
225 werden, wie momentan auch schon, auf der Stellplatzanlage der Märkte
angeordnet.
Aufgrund des
umliegenden hohen Einwohnerpotentials kommt dem Einzelhandelsstandort eine
Nahversorgungsfunktion zu. Er soll daher dringend erhalten und langfristig
gesichert werden.
Mit der Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79 Ka sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Neuaufstellung des Nahversorgungszentrums mit einer
Verkaufsfläche von ca. 1.600 m² für den
Vollsortimenter inklusive eines Bäckers/Cafés und ca. 1.265 m² Verkaufsfläche
für den Lebensmitteldiscountmarkt und die zum Standort gehörige
Stellplatzanlage geschaffen werden. Hier wird das Instrument des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplanes
gewählt, um das Vorhaben konkret hinsichtlich seiner städtebaulich relevanten
und gestalterischen Parameter festzusetzen.
Der Bereich der
Wohn- und Marktgebäude ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt
Kamen vom 17.02.2004 als „gemischte Baufläche“ und die süd-westliche Parkplatzfläche
als Gewerbegebiet dargestellt. Da die geplanten Festsetzungen des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Darstellung des Flächennutzungsplanes
nicht übereinstimmen, ist eine Änderung in die Darstellung „Sonderbaufläche
großflächiger Einzelhandel“ im Parallelverfahren für diesen Bereich
erforderlich.
Der Regionalplan
Regierungsbezirk Arnsberg – Teilabschnitt Oberbereich Dortmund- westlicher Teil
stellt den Bebauungsplanbereich als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar.
Der in Aufstellung befindlichen neue Regionalplan Ruhr stellt das Plangebiet im
Bereich der Wohn- und Marktgebäude als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ und
den Bereich der süd-westlichen Stellplatzanlage als Bereich für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB) dar. Bis zum
Inkrafttreten des Regionalplanes für das Ruhrgebiet gelten die bisherigen
Regionalpläne, hier der Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg.
II.
Vorhabenträger
Vorhabenträger der
geplanten Baumaßnahme ist die Aldi Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG bzw.
eine noch zu gründende Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Vorhabenträger hat
schriftlich um Einleitung des Satzungsverfahrens für einen Bebauungsplan
gebeten. Er hat der Verwaltung gegenüber dargelegt, dass er bereit und in der
Lage ist, das Verfahren zu planen und zu realisieren.
III.
Finanzielle
Auswirkungen
Für das
Bauleitverfahren entstehen der Stadt Kamen keine Kosten. Sämtliche Kosten
werden vom Vorhabenträger übernommen.
Anlagen:
Übersichtsplan zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes